Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 12 (September 1860)
- Article
- Das Rundschreiben des Vorstandes zu Stuhlweißenburg gegen Herrn Dr. Gugenheimer, Rabbiner daselbst
- Date
- 1860-09-01
- Page
- 639 (sequence 2)
- Language
- German
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kritisch bkleuchtkt von Rabbiner Hirsch. 639 weisen, ohne eine Selbstbestechung durch verwandtschaftliche Sympathteen befürchten zu muffen, und es kann auch die befreundetste Hand das Werk der Kritik an einem gegen den Freund geschleuderten Schriftstück üben, so lange sie sich nur au das vorliegend Gegebene hält und für jedes kritische Wort den Beweis zur Hand bringt. Analhstren wir das Schreiben des stuhlweißenburger Vorstandes. Der Vorstand sucht das Wort von Männern voll ״echtem Prophetengeiste zur Dertheidigung der Wahrheit und zur Herstellung einer gereinigten Gottesverehrung"; er sieht sich vom Drange der Umstände dazu hingewiesen, seine Zuflucht zu Gelehrten und Rabbincn gegen ״Willkürlichkeit und geistige Knechtung" zu nehmen; ihr Rabbinerwolle sie zu den ״alten Mißbrauchen und in mittelalterlichen Aberglauben" zurückführen, halte die Rettung eines alten Minhag, wenn auch von ״schädlicher" Natur, hoher als allen Frieden — Wir bleiben zuerst bei diesem Kern der Anklage stehen, die dieser Vorstand gegen den Rabbiner seiner Gemeinde vor das Forum der größten Oeffentlichkeit bringt, und diese Anklage so schwer gravirenden Inhalts belegt derselbe durch neun Punkte, über welche er sich Gutachten der Rabbiner erbittet. Diese neun Punkte müssen daher der Art sein, daß es sich bei ihnen um Vertheidignng der Wahrheit, um Herstellung einer gereinigten Gottesverehrung, um Schutz gegen Willkürlichkeiten und geistige Knechtung, um Rettung vor altem Mißbrauche, mittelalterlichem Aberglauben und alten schädlichen Miuhagim handele, oder, wenn sich bei allen diesen keine Spur von solchen Beziehungen findet, wenn nur fanatische Blindheit — es gibt auch einen Fanatismus der Neologie — oder die beschränkteste Einfalt sie in einer solchen Beziehung denken könnte, ja, wenn bei den meisten, vielleicht bei allen die Gefahr vor solchen Miasmen alles wahrhaft religiösen Lebens nicht in dem Verfahren des Angeklagten, sondern in dem Verlangen der Kläger liegt: daun hat sich dieses vorstandliche Rundschreiben des Verbrechens einer bodenlosen Verleumdung, oder, was gewissen Anschauungen noch gratztrender erscheint, einer unauslöschlichen Lächerlichkeit schuldig gemacht. Diese, die Wahrheit und eine gereinigte Gottes-