Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1860)
- Article
- Das Hamburger Attentat
- Date
- 1860-07-01
- Page
- 538 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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538 Das Hamburger Attentat. Wenn möglich noch nichtiger ist die Berufung auf den Senat, der im Jahre 185)3 nochmals die vollkommene, auch kirchlich außer Frage gestellte Legitimität der Hctlbnt-Cohen'schen Ehe erklärt haden soll. Als ob eine Scnatserklärnng irgend eine berechtigte Geltung auf jüdisch-religiösem Gebiete haben könne, und als ob der Senat je für seine Erklärungen irgend eine Geltung für das jüdischreligiöse Gebiet beanspruchen möchte! Als ob cs nicht vielmehr die gemessenste Pflicht des Vorstandes gewesen wäre, dem Senat die vöstige Nichtigkeit des Wcchsler'schen Einsegnungsaktes vorzustellen und seinerseits die durch nichts zu beseitigende kirchliche Jlltgitimit5t. dieser Ehe zu erklären — wenn dieses Collegium von Borste- Hern in dieser ernstesten Sache nur daS hätte thun wollen, was ihneu, nicht als Vorstehern, nicht als Juden, sondern als einfachen redlichen Männern zu thun oblegen war. Wenn nun aber der Vorstand einer jüdischen Gemeinde wie Hamburg das größte Verbrechen gegen das jüdische Rcligionsgesetz zuerst durch mehr als zweideutiges Schweigen provocirte, und zum zweitcnmale durch positives Zeugniß geradezu legalistrte und dies noch dazu unter Umständen, die von Außen gar keinen Vorschub, geschweige denn auch nur die leiseste Nöthtgung zu einer solchen Gesetzverlehung boten: wie verschoben und verschroben müssen die jüdischen Gcmcindcverhältniffc dort sein, daß die Vertretung der jüdtschrcligiöscu Interessen Männern überantwortet sein konnte, die entwedee so unwissend, so außer allem Verband mit dem jüdischreligiöseu Leben sein müssen, daß sie das faktisch Gesetzwidrige und die Tragweite ihres Verfahrens gar nicht geahnt, oder principiell dem jüdisch rcligionsgcsctzlichcn Leben so feind, daß sic mit bewußter Absichtlichkeit dulden, fördern, ja zuletzt ganz eigentlich eine solche schreiende Verhöhnung des jüdische» Rcligionsgcsetzcs vertreten konnten, dessen schirmende und vollziehende Vertretung die Hauptaufgabe ihres übernommenen Amtes bildet!! Wie verschoben und verschroben müssen die Verhältnisse sein, daß Männern, die, zufolge des öffentlichen Vertrauens, das sie geniesten, doch gewiß social und bürgerlich zu den ehrenhafteste», redlichst denkenden Männern gehören, das ganze Bewußtsein ihrer Siellung und der ernsten Pflichten, die ihr Amt ihnen anfcrlegt, so sehr abhanden gekommen sein konnte, daß sie in Sachen ihres religiouö-