Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 9 (Juni 1860)
- Article
- Deutschland : Berlin [Nachricht]
- Date
- 1860-06-01
- Page
- 509 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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509 Wer an Moses und die Propheten glaube, könne nicht emancipirt werden. In Pommern sei ein Jude Schulze — wehe! Ein Bauer wolle deßhalb sogar auswandern; er habe es von ihm selbst! Er warne die Regierung! (Gelächter.) ----- Dr. Veit: Er statte dem Minister des Innern seinen Dank ab für die Art und Weise, wie er die bürgerliche Gleichstellung der Juden im andern Hause vertreten habe. (Bravo!) Redner tritt hierauf den Ausführungen des Vorredners in höchst schlagender Weise entgegen. Was die ״Gefühle des pommer'schen Landvolks^ betreffe, so gebe er zu, daß Aberglaube und Fanatismus im Volke noch vielfach schlummerten. Es komme aber darauf an, diesen Fanatismus immer mehr zu mäßigen, bis er endlich ganz schwinde, nicht aber ihn aufzustacheln. Eine solche Aufstachelung des Volks dürste sich am allerwenigsten angemessen gerade für die Männer erweisen, welche zur Partei des Vorredners gehören; denn das Volk möchte sich nachgerade daran erinnern, daß gerade diejenigen Männer es aufstachelten, die eS in jeder andern Beziehung unterdrücken wollten. (Bravo?) Redner widerlegt sodann »och speciell die angeblichen Gründe, welche einer vollen Ausführung der Art. 4 und 12 der Verfassung theilweise noch entgegen stehen sollten. Die Anträge der Kommission werden schließlich, nach beiden Seiten hin, mit großer Majorität angenommen. Breslau, 9. Mai. In der heutigen Sitzung der Crimtnal- Abtheilung des Stadtgerichts wurde der Graf Johann Gustav Saurma von und zu der Jeltsch wegen Beleidigung der jüdischen Rittergutsbesitzer des Breslauer Kreises zu einer Geldbuße von 100 Thlr., welcher im Unvcrmögnngsfalle eine Swöchentliche Gcfängnißstrafe zu substituiren ist, verurtheilt. Der Angeklagte war erschienen und führte seine Vertheidigung selbst. (Brsl. Z.) Karlsruhe, 14. Mai. Nächsten Mittwoch wird der Bericht des Abgeordneten Schwarzmann über die Petitionen von 66 jüdischen Gemeinden um Aufhebung des §. 58 des Bürgerrechtsgesctzes zur Verhandlung kommen. Derselbe stellt den Antrag, soweit es sich um Verwandlung des Schuhbürgerrechts in das Gemetndebürgerrecht und Ueberweisung der Entscheidung über die Bürgerannahme handelt, die Petitionen mit Empfehlung, soweit um Gewährung der Freizügigkeit gebeten wird, zu geeigneter Berücksichtigung bei der neuen Ordnung des Gewerbewesens dem Staatsministerinm zu überweisen. Schweiz. Die Sache der Juden wird in beredter Weise von der dentschcn Presse in der Schweiz und von den einflußreichsten Journa-