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Jeschurun · 1860-06-01 · Heft 9 (Juni 1860) · p. 507

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Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 9 (Juni 1860)
Article
Deutschland : Wien [Nachricht]
Date
1860-06-01
Page
507 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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507 geklagten liege, der Berthetdiger gab dem Kläger vollends den Rest. In einer glänzenden Rede wies er nach, daß Brunner überhaupt nicht an seiner persönlichen Ehre gekränkt worden sei, sondern daß es sich um einen Kampf der Principien handle, in welchem geeichtltche Klage eine Inkonsequenz sei; daß er systematisch aus die Ausrottnng des Judenthums hinarbeite, nicht Schmach und Schande und Hohn genug aus die Juden häufen könne, und durch seine Frivolität täglich seiner Stellung als katholischer Priester wie dem Titel seines Blattes ״Kirchenzeitung" Unehre mache; zeigte sein Leichtsinn im Ausrufen von Gewährsmännern, seine Unwissenheit (Brunner gab unter anderm zu, kaum hebräisch lesen zu können, obgleich Nummer für Nummer hebräische Schriftsteller von ihm citirt werden, ferner ^die Dummheit" den Cornelius Nepos längst vergessen zu haben, über den, als den Biographen ״römischer Kaiser", er in einem seiner Bücher Langes und Breites schwatzt.) Brunner sei ein literarischer Begriff für Verfinsterung und Uebereiferung geworden und repräsentire die österreichische Journalistik dem Auslände gegenüber in einer Weise, die uns nur nachtheiltg sein könne. Der Gerichtshof sprach den Angeklagten völlig klagfrei und schloß sich in der ausführlichen Motivirung so vollständig dem Standpunkt des Vertheidigers an, daß dieselbe zu einer ausdrücklichen Verurtheilung des Treibens der ״Kirchenzeitung" wurde. Brunner erklärte, er appellire an die Weltgeschichte, die ja auch wieder einmal eine für seine Partei günstige Wendung nehmen werde. (N.-Z.) Aus Lemberg meldet mau der ״M. P." folgenden Fall: Der christliche Kaufmann, Herr Schumann, betreibt im Lemberg er Stadtgebiete eine Zicgelbrennerci und verwendet dabei zwei Juden. Die Ziegelbrennerei befindet sich aber in einem Bezirke, wo bisher de« Juden der Aufenthalt nicht gestattet war. Der Lemberger Magistrat weist den Arbeitgeber an, die Juden von da zu entfernen. Herr Schumann recurrirt und führt u. A. au, daß, da es den Inden erlanbt sei, christliche Dienstboten zu halten, einem Christen gestattet sein könne, jüdische Bedienstete zu verwenden. Dem Rekurse wurde jedoch von der Statthalterei keine Folge gegeben und die zwei Inden sollten ihre ״unbefugte" Wohnung am 15. April verlassen, ausonsten dies ״im Zwangswege" geschehen werde. Berlin, 24. April. Im Hause der Abgeordneten kommt uuler andern vorliegenden Gesuchen die interessante Petition des Oberrabtners Sutro in Münster zur Verhandlung. Derselbe pettrt um strikte Ausführung der Art. 4 und 12 der Verfassung, namentlich auch mit Rücksicht aus die Anstellungsfähigkeit der Jude» im Staats- und Justizdienste. Die Commission beantragt Uebcrweisung der Pc-

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