Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 9 (Juni 1860)
- Article
- Vorsteher- und Lehrerconferenz der Provinz Oberhessen zu Gießen
- Date
- 1860-06-01
- Page
- 503 (sequence 3)
- Language
- German
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| Vorsicht- und Lehrerconftrepz Her Provinz Obechesstn KN Gießen. F(N x r tigen Israeliten lange nicht in dem beträchlichen Verhältnisse zur s Gesammtbevölkerung steht, wie diesseits; daß eben die Israeliten s des!Gr. Hessen den 30. Theil seiner Gesammtseelenzahl bilden, daher auch jährlich zu den Hunderttausenden von Gulden, welche j der Staat zu specifisch christlichen Zwecken verwende, den 30. Theil j. beitragen: — dürfte unsere Staatsregierung HZchstgeneigtest sich verij anlaßt fühlen, nach dem angegebenen numerischen Verhältnisse meh- Z rere Tausende Gulden zur Ausbesserung des Standes unserer p Religionsschulen und deren Lehrer jährlich beizutragen, mit dem 11 Schlußpetito: I ״Höchste Staatsregierung wolle die Ordnung unserer Re-;] ״ligionsschulverhältniffe des Gr. Hessen nach zeitgemäßen :) ״Anforderungen und nach Maßgabe der geschilderten Ne-! ״bclstände höchstselbst in die Hand nehmen."?! Der specille Theil dieser Denkschrift war vorgesehen, daß tnso-;5 ferne das vorbemerkte Defiderium höchsten Orts abgelehnt werden h sollte, mit einem ans etlichen 20 §§. bestehenden Statute, welches ,! evcntualiter die Regelung der isr. Religionsschulverhältnisse zunächst in der Provinz Ober Hessen behandelte und der Staatsregterung zur Genehmigung unterbreitet werden sollte, n Die Dtscussion hierüber wurde eröffnet, und nachdem die Vortzj frage, ob es rnthlich und noitzwendig erscheine, sich derJnitiative betreffs i;l dieser Angelegenheit bei der Staatsregierung zu unterziehen? bejaht 1 wurde, bezogen sich die weitern Debatten auf Erörterung der in י der zweitheiltgen Denkschrift vorgesührten Sachlage. Es entstand nun; die zweite Frage, ob man die Denkschrift als ein untrennbares ׳ Ganzes betrachten, oder ob man vorerst der Staatsregierung nur j den generellen Theil derselben vorlcgen, den spcciellcn aber bis ans ■f Weiteres auf sich beruhen lassen solle? Die Versammlung entschied ,; sich für Letzteres unter Zusatz zu dein, (den! denkschriftlich-generellen 8 Theil angesügten, obenbcmerkten) Petitum: 8 ״Höchste Staatsbehörde wolle" (Zusatz:) ״unter Znzie- ״hnng compctcnter Israeliten, bestehend aus j ״Rabbiner, Vorstehern und Lehrern!c. re. 8 Mit Ausführung dieses Beschlusses wurden die Hrn. ve. Lcvi und Landjndenschafts-Vvrstehcr Steru zu Gießen beauftragt. >1 Den nicht erschienene» Vorständen ging später ei» Auszug der