Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1860)
- Article
- Deutschland : Berlin [Nachricht]
- Date
- 1860-05-01
- Page
- 442 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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442 burtstagsgratulatton überraschte der Painz von Hohenlohe, Präsident des Herrenhauses, am 22. den Regenten und schon zwei Tage daraus, vorgestern, zeigte sich, wie sichtlich der erflehte Gottesscgen seinen Abstimmungen nöthig sei. Zur dauernden Stärkung der Krone und zum Wohl des Landes wurde am Sonnabend den Ministern nicht allein eine Petition zur Abhülse überwiesen, um die kaum zu den Kreisständen und Dorfschulzenämtern zugelassenen Juden wieder aus diesen Tempeln anszutreiben, und den noch keineswegs zur Wahrheit gewordenen §.12 der Verfassung Wiederum zur vollständigen Lüge zu machen, sondern es wurde überdies den Ministern dabei erklärt, man fordere Abhülse, weil die Regierung in dieser Angelegenheit stch fortgesetzt mit den bestehenden Gesetzen in Widerspruch befinde. Auch damit aber nicht genug: als äußerster Schritt der Kammer wurde, wenn die Abhülse ausbliebe, eine Adresse an die Krone in Aussicht gestellt, um die rechtswidrige Willkür der Minister anzuklagen. — So weit also reichte schon der Segen Gottes, daß die allerchristlichsten Mitglieder wie Herr. v. Senfft-Pilsach, Kleist-Retzow u. s. w. noch immer die Kreuzigung des Heilandes an den Juden rächen und diese in ihr Vaterland Palästina jagen wollten, während die milder Gesinnten, den staatsmännischen Grafen (Arnim) au der Spitze, mit allem Rechte besser fortzukommen glauben, wenn sie das den Juden zu billigende Recht als streitige Frage und von einem noch zu erlassenden Gesetze abhängig hinstellen. Daher ihre Forderung, ein solches Gesetz der Kammer vorzulegen, wobei sie natürlich ganz sicher sind, daß, einmal die Angelegenheit auf diesen Weg gebracht, das Hcrrnhaus seine christliche und standesherrltche Schuldigkeit und den Juden offen zeigen werde, was Gottessegen bedeutet. Die Minister sehen dagegen die Judcnfrage als durch die Verfassung erledigt an, so daß nur die Ausführung übrig bleibt, welche der Regierung allein obliegt; und Graf Schwerin erklärte mit erhobener Stimme, daß die Regierung sich nicht irre machen lassen und ihre Pflicht nicht verletzen werde; aber es kam bei dieser Gelegenheit die ganze babylonische Verwirrung zu Tage, welche die Judenfrage im Staats- Ministerium selbst hervorgerufen hat. Nach allerlei Streit, in welchem endlich auch der Regent das Wort für ein zu erlassendes Gesetz ergriff, gelangte das Staatsministerium nämlich zu der Eintguug, daß das Recht der Juden durch die Verfassung entschieden sei, aber man kam überein, daß jeder Minister in seinem Ressort das Recht nach seinem Ermessen in Geltung und Ausübung bringen möge. Hiernach hat der Minster des Innern dann die Juden als berechtigt zu allen Aemtcrn erklärt; der Kriegsminister hat gar nichts gethan, denn er war sicher, daß kein Jude im Frieden bei