Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 7 (April 1860)
- Article
- Berlin [Nachricht]
- Date
- 1860-04-01
- Page
- 395 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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895 ltchen Gesetzgebung zur Entscheidung zu bringen. Der erste Redner ist Graf Hoverden. Es gelte, meint er, den christlichen Staat zu schirmen. Was würde das Volk Wohl zu einer jüdischen Obrigkett sagen? Werde es Wohl noch glauben können, daß die Obrigkeit von Gott eingesetzt sei? Dergleichen, wie jetzt, sei von einem ronstttuttonellcn Minister noch nicht geschehen, so lang die Welt erschaffen! (Heiterkeit). Dennoch werde er gegen die Commtssionsanträge stimmen, aber er gebe dem Hause zu bedenken, was ein konstitutioneller Minister ohne Wintsterverantwortlichkeitsgesetz sei? — Der Minister des Innern: Die Staatsregierung bedaure es, daß sie sich hier mit dem hohen Herrenhanse in Widerspruch befinde. Daß es in Preußen noch keinen Gerichtshof gebe, der darüber zu entscheide!! habe, ob die Regierung die Verfassung und die Gesetze verletzt, das beklage keiner mehr, als die Regierung selbst. Wäre ein solcher Gerichtshof da, so würde die Regierung sich seinem Ausspruch gerne unterwerfen. Bei der gegenwärtigen Lage müsse die Regierung indessen darauf Hinweisen, daß das andere Haus sich mit der Interpretation der Regierung nicht in Widerfpruch befinde. Um so mehr würde die Regierung auch auf ihrem Standpunkte stehen bleiben. Wolle das Haus, wie von dem Referenten angcdroht worden sei, sich mit einer Adresse an die Krone wenden, nun, so werde die Regierung den Erfolg eines solchen Schrittes in Ehrerbietung abwarten. Zur Sache bemerke er ganz einfach, daß Art. 12 der Verfassung mit dem Erscheinen der Verfassung Gesetz worden sei; das sei principiell entscheidend, und darum müsse er sich auch gegen das Amendement v. Zander aussprechen. Da, wo ein Gesetz vorhanden, brauche dieses Gesetz eben nicht mehr geschaffen zu werden. Sei man mit dieser Sachlage nicht zufrieden, so müsse man die Verfassung abändern. Die Regierung werde von ihrer Ueberzeugung nicht abgehcn und nicht weichen von der ihr allerhöchst gestellten Ausgabe, als sie in's Amt berufen worden sei, und diese Aufgabe laute: Schutz des verfass sungsmäßigen Rechtes für alle preußischen Staatsbürger ohne Unterschied, sie seien Juden oder Christen, und Gleichheit vor dem Gesetze für Alle, für den Bürger wie für den Bauer! (Lebhaftes Bravo!) — ». Kletst-Retzow: In der vorigen Session habe er sich gegen die betreffende Berechtigung der Juden ausgesprochen, und es sei seitdem nichts geschehen, weßhalb er seine Meinung änder» könne. Die gegenwärtigen Verhandlungen zögen den Vorhang aus vor der Thätigkeit des gegenwärtigen Ministeriums. Die Wirkung dieseer Thätigkeit sei eine recht traurige; dennoch sei es besser, baß die Wahrheit offen an den Tag gestellt würde, als daß man