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Jeschurun · 1860-01-01 · Heft 4 (Januar 1860) · p. 221

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 4 (Januar 1860)
Article
Deutschland : Wien [Nachricht]
Date
1860-01-01
Page
221 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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221 jüdischen Glaubensbekenntnisse a,!gehörigen Preußen durch ein besonderes Gesetz festznstellen sei; diese Frage ist indessen noch offen behalten worden. — Die durch die Presse gehende Nachricht von einer Abstimmung im Staatsministerium über die Zulassung der Juden zu Staatsamtcrn, wobei gleiche Stimmen, nämlich fünf dafür n-nd dawider, abgegeben wären, ist nach Andern nur insofern eine Unrichtigkeit, daß bisher eine solche Abstimmung noch nicht erfolgt. Die ״N. Pr. Ztg." hingegen berichtet, daß die Frage wegen einer ausgedehnteren Anstellungsberechtigung der In den im Staatsdienst vorläufig auf sich beruhen bleiben soll. Breslau, 17. Dec. Der am heutigen Tage hier abgchaltene Kreistag, auf welchem die Zulassung der jüdischen Rittergutsbesitze!: zum ersten Male ihre thatsächliche Ausführung fand, war interessant. Nach Eröffnung Seitens des königl. Landrathcs v. Ende, (welcher selbst nicht Rittergutsbesitzer ist) stellte derselbe zuerst die neuzngctretencn christlichen Mitglieder vor; nachdem dieses geschchen, verwies er auf die allseitig gekannten Mtnisterial-Rrscripte in Betreff der Zulassung der Inden und stellte die in Folge derselben erschienene» jüdischen Rittergutsbesitzer (es waren von fünf deren drei erschienen) vor. Es erhob sich - darauf der Kreisdeputirte, Landes-Äcltestc v. Hang Witz auf Rosenthal nnb legte Protest gegen diese Zulassung ein. Der Vorsitzende bemerkte, daß eine Discussion nicht gestattet sei. Demnächst ergriff der Graf Sanrma- Jeltsch auf Zwoskau das Wort und stellte den Antrag: ״Der nächste Kreistag wolle beschließen, daß Jedem auf hohen Ministerialbefehl durch den königl. Landrath zmn Kreistag befohlenen jüdischeu Rittergutsbesitzer, falls derselbe auf dem Kreistag nicht erscheine, aus der Kreis-Commnnal-Casse zwei Friedrichsd'or gezahlt werden sollen. Der Vorsitzende des Krerstages, der königl. Landrath v. Ende, sprach darauf, das! cr als Vorsitzender keine Meinung habe, sondern die Befehle des Ministers ausführen müsse, daß er dagegen seine Privatmeinung ebenfalls dahin aussprechen müsse, daß er gegen die Zulassung der Juden zun! Kreistage sei und daß, wenn die Juden, welche seit 50 Jahren schon so viele Freiheiten erlangt hatten, noch weiterdrängten, dieses sehr leicht zu ihrem Nachthcile einschlagcn könnte. Einem ״jüdisehen Mitglied!׳," welches danach das Wort zu einer thatsächliche!! Bemerkung ergreifen wollte, gestattete der Vorsitzende dasselbe nicht. — Nach den! Schluffe der Sitzung verfügten sich die drei jüdischen Rittergutsbesitzer zu dem Herrn Ober-Präsidenten, nm daselbst das Disciplinar-Verfahrcn gegen den Vorsitzenden Landrath v. Ende zu beantragen. Wie verlautet, ist ihnen an dieser Stelle jeglicher gesetzliche Schutz verheißen worden. Sodann haben sie bei der Staats-

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