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Jeschurun · 1860-01-01 · Heft 4 (Januar 1860) · p. 220

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 4 (Januar 1860)
Article
Deutschland : Wien [Nachricht]
Date
1860-01-01
Page
220 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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220 Wien, 16. Dec. Von Seite des Ministeriums des Innern ist die Verfügung ergangen, daß, da die Frage über die Besitzsähigkeit der Israeliten noch in Verhandlung steht, aber einer baldigen Lösung entgeaensieht, vor der Hand mit der Depossessiontrung jener Israeliten, welche gegen die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen in den Besitz von Liegenschaften gelangt sind, nicht vorzugehcn und mit den Entscheidungen über die Besitzfähigkett von Israeliten, insofern solche nach den gegenwärtigen Gesetzen abgesprachen werden müßten, cinzuhalten sei. — So eben erfahren wir, daß der Kaiser vorgestern das Gesetz über die Jndenemancipation genehmigt hat, nachdem von verschiedenen Seiten die großten Anstrengungen gemacht wurden, um den Kaiser zu bewegen, dem von sämmtlichcn Ministern bevorworteten Gesetze die Genehmigung zu verweigern. Die sehr entschiedene Haltung der Minister soll jedoch zuletzt den Ausschlag gegeben haben. Einen nicht geringen Einfluß auf die günstige Erledigung dieser Angelegenheit hat dem Vernehmen nach die Stadterweiterung gehabt, zu deren glücklichen Realisirung die Besitzfähigkeit der Israeliten unerläßlich zu sein scheint. (P. C.) (So erwünscht und erfreulich eine solche endliche Lösnng dieser Frage auf dem einzigen Wege wäre, der zu gleicher Zeit den Forderungen des Rechts und des wahren Staatsheiles entspräche, so lassen uns doch die in den letzten Wochen erschienenen Anshebungen einzelner beschränkender Gesetze in Betreff der Juden an der Authentteität dieser Nachricht zweifeln, indem man schwerlich mit diesen stückwetsen Abschlagszahlungen vorangegangcn wäre, wenn inan die völlige Befriedigung der Gesammtsordcrung der Gerechtigkeit in so naher Absicht gehabt hätte. D. R.) Berlin, 3. Dec. Der ״Kreuzzeitung" nnd ihren Afstlitrten in den Provinzialblättern macht wieder einmal die ״Judenfrage" viel zu schaffen. Diese Herrschaften berichten ohne Weiteres, es sei über die Zulässigkeit der Juden zu Staatsämtern im Ministerium abgestimmt worden, fünf Minister hätten dafür und eben so viele dagegen gestimmt. Zunächst ist diese Angabe eine reine nnd, wie wie auf der Hand liegt, nicht einmal geschickte Erfindung. Die Anstellungsberechtigung der Juden in Preußen ist nach Art. 12 der Verfassung: ״Die Ausübung der bürgerlichen und staatsbürgcrlichen Verhältnisse ist unabhängig vom religiösen Bekenntniß", außer aller Frage nnd noch überdies durch einen Beschluß der weiland Minister v. Manteuffcl, v. Westphalen, so wie des jetzigen Justiz- Ministers Simons ans dem Jahre 1851 anerkannt. Wie sollte also das jetzige Ministerium dazr: kommen, die Theorie der Auslegung der Verfassung an die Stelle der Ausführung des Staatsgrundgesetzes treten zu lassen? Das Wahre an der Sache ist, daß es sich um die Frage handelte, ob die Anstellungsbcrcchtigung des dem

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