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Jeschurun · 1860-01-01 · Heft 4 (Januar 1860) · p. 217

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 4 (Januar 1860)
Article
Die Landrabbiner-Conferenz zu Hannover
Date
1860-01-01
Page
217 (sequence 8)
Language
German
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Die Landrabbiner-Conserenz jit Hannover. 3. 217 ' seiner Geburt und der erlangten Großjährigkeit in die Gemeinde ausgenommen, hier aber wird geradezu ausgedrückt, daß tu Folge der erlangten Kenntnisse der Knabe und das Mädchen für das Judenthum, reis geworden und das ist leider eine große Lüge. Bei dem traurigen Bildungsgrade und den Kenntnissen — wir reden, hier selbstverständlich von jüdisch religiöser Bildung und Kenntnis; — der Cvnfirmanden ist der Rabbiner genöthigt, auf die allerersten Rudimente der jüdischen Wissenschaft Zurückzugehen und wie weit er es in den wenigen Stunden mit seinen Schülern bringen kan» das liegt klar zu Tage. Freilich würde man zngestchen muffen, daß selbst diese wenigen Kenntnisse, die sich die Jugend in dem Confirmandenunterricht, den sie nur in der Aussicht auf den denselben beschließenden feierlichen Actus besucht, aneignet, einer noch gertngeren Kenntniß oder gar einer völligen Unkenntnis vorzuziehen sein, wenn nicht das Schädliche dieser Religionsweihe diesen kleineren Nutzen bei Weitem überträfe. Abgesehen von der schon hcrvorgehobenen Form desselben an und für sich wird dadurch dem grenzenlosen Wahne thatsächltch Vorschub geleistet, als ob die von den Konfirmanden erreichten wenigen Kenntnisse, welche kaum den Grad erreiche», den ein siebenjähriges Kind inue haben müßte, genügten, um Alles das zu wissen, was zu einem jüdischen Leben — nicht zur Prüsung — nothwenbig sei. Die Eltern finden darin einen Borwand ihr Gewissen zu beruhigen, daß sie ihrer Pflicht genügt haben, durch die ihren Kinder» ertheilte Religionsweihe und diese werden in dem Glauben bestärkt, daß sie jetzt das Ihrige gethan haben; dem; nicht durch Geburt und Großjährigkeit,. sondern durch den Besitz einer wenigen Brosamen aus den! großen Schatz des jüdischen Wissens hat man sic bei der Religionswethe für reif und würdig erklärt. Wir können daher auch in der von der Couferenz in dieser Hinsicht getrosseucn Bestimmung eine wünschenswerthe Neuerung nicht erblicken.

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