Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1859-10-01 · Heft 1 (Oktober 1859) · p. 15

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 1 (Oktober 1859)
Article
Ein ganzer Abschnitt des Schulchan Aruch abrogirt! und "Maimonides ein Antitalmudist!"
Date
1859-10-01
Page
15 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2932754-2932877-2932879-2944000--05013-2944048
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

von Dr. Rabbiner I. Gugenheimer. 15 >!! Artikel Notiz zu nehmen, und den bereits erwähnten Ausruf nebst den ihm vvrangestellten Prämissen einer Prüfung zu unterziehen. Herr Low sagt a. a. O.: ״Es leuchtet ein, daß der allgemeine Ge- ״brauch von Messer und Gabel die einzige Ursache ist, weßhalb jene ״Waschung*) unterblieb. Solchergestalt wurde in Folge veränderter, ״europäischer Sitte der ganze 181. Abschnitt des Schulchan Aruch Orach Chajim abrogirt!" Es ist überflüssig, auf die diesem Ausrufe zu Grunde liegende Absicht einzugehen, da aus den diesen Gegenstand betreffenden Stellen des Talmud und der darauf beruhenden Schriften klar hervorgehen wird, daß jeder der beiden hier angeführten Sätze eine besondere Unwahrheit enthält. Wäre in unseren religionsgesetzlichen Schriften kein Grund angegeben, mit deffentwillen jene Waschung nach der Mahlzeit nicht mehr obligat ist, so konnte jene Vermuthung des Herrn Low als eine Hypothese betrachtet werden, die vielleicht nicht aller Begründung entbehre; keinesfalls aber wäre er berechtigt, den Grund den er annahm, mit solcher Bestimmtheit als die ״einzige Ursache" zu bezeichnen. Indessen ist im Talmud und den talmudischen Commentarien und Compendien sowohl der Grund für die Aufstellung jener Vorschrift als der Grund für das Aufhven ihrer strengen Verbindlichkeit so deutlich dargestellt, daß man wirklich keiner Conjektur bedarf, um sich über jenen Gegenstand vollkommene Klarheit zu verschaffen. Zn den von Herrn Löw selbst citirten Stellen in Erubin 17 b. und Chullin 105 b. heißt es: מפגי מה אמרו ״ מים אחרונים חובה מפגי שטלה סדומית יש שמסטא אח העיניםWeß- ״halb erklärten sie jene zweite Waschung als Pflichtd Weil es sodo- ״mitisches Salz giebt, das die Augen blind macht." Hierzu erklärt Raschi: ״Da die Weisen (Berachot 40 a) empfahlen, daß man nach .jeder Mahlzeit Salz genießen soll/") ist zu befürchten, daß man, :achdem man das Salz berührte, mit der Hand die Augen berührt, /,wodurch Blindheit entstehen kann; und um dieser Gefahr vorzu- *) מים אתרוגים. i **) Diese Vorschrift bezieht sich, wie aus רמ״א zu Schulchan i Aruch O. CH. 170, 22 hervorgeht, nur auf den Fall, daß an den bei! der Mahlzeit gegessenen Speisen kein Salz ist.!

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.