Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1859)
- Article
- Italien : Rom [Nachricht]
- Date
- 1859-07-01
- Page
- 554 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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554 ז er sich. noch einem 40tägigen Kurs von Predigt und Katechisiren in der Anstalt unterwerfen, die Kosten seines Aufenthalts in der Anstalt müssen aber von seinen Glaubensgenossen gezahlt werden. Wir haben schon gesehen, daß ein Kind, sobald es einmal getauft ist, den Händen seiner Ettern entrissen und in das christliche Leben eingeführt wird. Hier kann man nicht umhin die Leichtigkeit zu bewundern, mit welcher die römischkatholische Kirche den Eingang zum Paradiese öffnet, wenn ein Frauenzimwer von höchst zweifelhaftem Charakter, unwissend und unintelligent, vermittelst eines Tropfen Wassers die Rettung einer Seele vollbringen kann. Es ist übrigens den Juden in Nom aufs Strengste untersagt, christliche Dienstboten zu halten und nach dem Mortara-Ereigniß wurden Gensd'armen im Ghetto umhergeschickt, um zu untersuchen ob auch das Gesetz nicht verletzt werde, und wie ich höre sollen viel Uebertretungsfälle sich gefunden-haben. Die Nichtbezahlung der geforderten Geldstrafe wird mit Gefängmß gebüßt. Ich will mich bei diesem Gegenstände nicht aufhalten. Es giebt noch viele andere Gegenstände des Drucks, die angeführt werden könnten. Allein ich kann eine Bemerkung nicht unterlassen, die ein eigenes Licht auf die römische Regierung wirft und die traurigsten Geschichten von Mißhandlungen einer schuldlosen und ordentlichen Klasse der Bevölkerung bestätigt — ich meine die Furcht, mit welcher di׳׳ Juden die Veröffentlichung ihrer Beschwerden anticipiren. Vieles halten sie zurück, und was sie mittheilen geschieht mit so vielem Rückhalt, so vieler Vorsicht und sichtlicher Schüchternheit, daß es weh thut die Wirkungen einer langen Unterdrückung aus den Charakter eines Volkes zu erblicken und selbst dem Blindsten beweist, daß in Rom das Christenthum für die unchristlichste Handlungsweise verantwortlich gemacht wird. ״Die Leiden unserer Lage werden nur erschwert werden," sagen sie ״wenn sie veröffentücht werden". Ich aber vertraue dem Lichte und der Oeffentlichkeit, und das Blut eines freien Mannes kocht in mir, wenn ich 4000 menschlicher Wesen im 19. Jahrhundert irr dieser elenden Knechtschaft im Ghetto einer Stadt erblicke, die die Moral und die Religion der Welt zu regeln beansprucht." Toscana. Einer der ersten Akte der provisorischen Regierung von Toscana war, zwei Artikel des Grundgesetzes vom 15. Februar 1848 wieder herzustellen, des Inhalts: ״Die Toseaner, ohne Unterschied des Glaubens, sind vor dem Gesetze gleich, tragen ohne Unterschied zu den Lasten des Staates nach Verhältnis ihres Vermögens und sind in ״gleicher Weise zu den Civil- und Militär-Aemtern zulässig." — ״Die Recrutirungsgesetze haben auf alle Bürger Anwendung." Frankreich. Paris. Das C1;mit<$ do Bie11fai?ance hat seinen Jahresbericht für 1858׳ veröffentlicht. Die Einnahme war 170,000 Frs., die Ausgäbe 152,000 Frs. 160 Frs. weniger als voriges Jahr, während die Einnahme um 14,000 Frs. zugenommen hatte. Im Jahre 1850 war