Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1859)
- Article
- Deutschland : Kurhessen [Nachricht]
- Date
- 1859-07-01
- Page
- 551 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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ח 551 \ die Kenntniß nicht anderweit verschaffen — solche עמי הארץ als Lehrer ] zu, daß sie hinsichtlich des jüdischen Wissens bei dem Geringsten von; uns in die Schule gehen könnten und sich in ihrem Amte arge Blößen 1 geben. Und Sie wollen, daß wir uns für das Seminar und seine Zögj linge Namens der Religion und der Religiösität unserer Kinder interesj fixen sollen?" — Haben diese Leute Recht, so lastet ein schweres Un- I recht auf dem Seminar und dessen Leitern und anstatt an seine Gemeinden sollten unsere Landrabbine erst an sich und an alle diejenigen, | die mit ihm auf die Leistungen des Seminars instuiren, die Sätze seines Aufrufs zur ernsten Beherzigung richten: ״Unsere Religion muß in Ber°; fall gerathen, wenn wir nicht für gute Schulen sorgen! Unsere Schulen : müssen verfallen, wenn wir nicht gute Lehrer heranbilden!" Berlin, im Juni 1869. Nach einer vom Vorstande der jüdischen 1 Gemeinde ergangenen Veröffentlichung wird im Oktober d. I. mit Gei nehmigung der königlichen Behörden eine ״Lehr er-BildungsanstalL; des Talmud-Tora-Jn stituts der jüdischen Gemeinde zu; Berlin" eröffnet worden. Zweck der Anstalt ist: Bildung von Ele-; mentar- und Religionslehrern, so wie von Vorbetern. Die Unterrichtszeit umfaßt drei Jahre. Die Verbindung der Anstalt mit der ■; Gemeinde-Knaben-Schule gewährt eine ausgedehnte Gelegenheit zu prakti-; schen Lehrübungen. Die Leitung übernimmt Herr Rektor Hvrwitz, die j Oberaufsicht Herr Rabbinatsassessor Dr. Sachs. Nach beendigtem Cursus sinder eine Entlassungs-Prüfung statt uud berechtigen die von der Prü- : fungscommission ausgestellten Zeugnisse zur Anstellung an jüdische Ge-; meinde- und Privatschulen. Prag, 15. Juni. Nach einer eben erlassenen Verordnung des; Ministers Bach darf kein Jude außer ״mit kreisamtlichen Consens" hei-; rathen. Deutlicher gesagt: es ist die alte Praxis wieder hergestellt, nach welcher in jeder Provinz nur einer bestimmten Zahl von Juden-Familien Raum gegeben und bloß in dem Falle, daß eine solche ״Familian-; tenstelle" erledigt ist, zu einer Juden-Heirath die Erlaubniß ertheilt : wurde. Durch Bestechung der Kreisämter gelang es zuweilen, das bru- > Lale Gesetz zu umgehen. Die Entrüstung über die Wiederbelebung desselben ist ganz allgemein, zumal der Minister Bach in seiner Entscheidung zum ersten Male formell erklärt: die im Patente vom 31. December; 1851 (unserem Grundgesetze) ausgesprochene Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetze habe keine Geltung mehr. (K. Z ) sAuf den Bericht:- gungs- und Beruhigungsartikel der ״W. Ztg." kommen wir zurück. — Red.^ Dramburg, 25. Mai. Am 20. v. M. war von Kreistags-; Mitgliedern eine Jmmediat-Vorstellung an den Prinz-Regenten gerichtet,; worin um Aufhebung des Circular-Reskripts des Ministers des Innern; wegen Zulassung der Bekenner jüdischen Glaubend zur Ausübung; ständiger Rechte und Pstichten gebeten wurde. Die Bittsteller haben daj rauf, nach der ״Nordd. Zeitung", den Bescheid erhalten, ״daß aus ihrer j Eingabe keine Veranlassung zur Aushebung der diesseitigen Circular-