Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1859)
- Article
- Jüdische Armuth und Wohltätigkeit in London
- Date
- 1859-07-01
- Page
- 533 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Jüdische Armuth und Wohlthätigkeit in London. 533 Um alles dies jedoch zur Ausführung zu bringen muß das betreffende Comitö vor allem aus den rechten Mitgliedern zusammengesetzt sein, t) MußeS die gehörigen Geldmittel zu seiner Versügung haben. Dasselbe müsse demgemäß bestehen aus Abgeordneten der verschiedenen Synagogen der Hauptstadt, je nach dem Verhaltntffe der Wohlthätigkettssumme, die jede jährlich vertheilt. 2) AuS einem oder mehreren Abgeordneten von jeder der bestehenden Wohlthqtigkeitsanstalten, die mehrere Male in der Woche oder täglich in ihrem Bstreau zusammcnkommen, einen gehörig besoldeten Sekretär, dessen ganze Zeit seinen Pflichten gewidmet sein müßte, und mchrere umsichtige ebenfalls bezahlte Boten haben würden. AuS der Zusammensetzung des CvmitöS ist es klar, daß dasselbe eben durch diese Zusammensetzung alle vorhandene Kenntniß und Erfahrung hinsichtlich der verschiedenen Anstalten und ihrer Hülfsquellen in sich vereint, was nicht blos den Armen, sondern jeder einzelnen Anstalt zu Gute käme; der Abgeordnete eines jeden Instituts konnte dann auch als Vermtttlungsorgan zwischen seinen Mandanten und dem Central-Comttö dienere. Die Leichtigkeit, die so erreicht wird die bereits bestehenden Anstalten zu harmonischem Zusammenwirken, zu bringen, einige oder mehrere wo es nvthig ist zu rekonstituireu, ihre Mängel auszudecken und passende Vereinigungen herbcizuführen springt in die Augen. Ebenso offenbar ist es, daß die große Summe von Erfahrung, die so von einer Ccntralstelle gesammelt wird, dieselbe sehr bald in de» Stand setzen dürfte, die Bedürfnisse eines jeden Momentes zu erkennen und über ihre Mittel demgemäß zu disponircn, während durch die Thättgkeit des Sekretärs und der Boten diejenigen Umstände näher erforscht werden können, für deren Untersuchung die Mitglieder selbst nicht die nöthige Muße haben, so willig sie auch die nöthige Zeit einer gründlichen Ueberwachung und Verwaltung widmen würden. Hinsichtlich der zu verwendenden Gelder tritt nun für dieLondoner Gemeinde der Umstand in Betracht, daß hinsichtlich der Sammlung und Verthetlung der Almosen jede der zahlreichen Synagogen mit den sie besuchendcn Gemeindegliedern eine eigene Gemeinde ähnlich den Kirchspielen bildet. Dieselbe sammelt und vertheilt Gelder nur für bestimmte Zwscke und fast nur an ihre eigenen Glieder. Selbstverständlich dürfen nun die bisher gesammelten Kapitalien nur nach ihrer ur-