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Jeschurun · 1859-05-01 · Heft 8 (Mai 1859) · p. 440

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Journal
Jeschurun
Volume
5 (1858-1859)
Issue
Heft 8 (Mai 1859)
Article
Deutschland : die preußischen Kammerverhandlungen [Nachricht]
Date
1859-05-01
Page
440 (sequence 2)
Language
German
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440 Es kann daher nicht auf die Frage ankommen, ob ein solcher Artikel dispositive Kraft habe oder nicht, er ist bereits.in das Leben des Volks übergegangen. Das Mittelalter war wenigstens conseguent, indem es den Juden alle Rechte raubte, nicht blos die staatlichen und corporativen, sondern auch die gewerblichen. So wohlwollend der Abg. v» Blanckenbürg sich in Beziehung auf seine Ansichten bei Erlaß eines Gesetzes ausgesprochen hat, so -- glaube ich — wird die Consequenz ihn immer dahin treiben, daß er mittelalterlich verfährt. Da aber, wie er zugiebt, eine sociale Gleichstellung der Juden bereits stattgefunden, so kann das Gesetze nicht Zurückbleiben. Was die religiösen Bedenken betrifft, so will ich darauf nicht weiter eingehen; ich kann mich aber nicht davon überzeugen, daß z. B. der Anstellung jüdischer Architekten irgend ein religiöses Bedenken enLgegensteht. Wenn der Abg. v. Bl. auf die Abneigung des Volkes gegen Art. 12. der Verf. hinweist, so bemerke ich dagegen, daß gerade das preußische Volk schon lange vor Erlaß des Art. 12. dem darin ausgesprochenen Grundsätze die Weihe gegeben hat. Daß die Gesetzgebung von 1812 nicht bloß - auf dem Papiere stehen geblieben ist, daran sind nicht die seit jener Zeit wechselnden Regierungen Schuld, sondern das Volk hat dazu beigetragen. Wo den Wählern Gelegenheit dazu gegeben wurde, da haben sie auch dem Juden, wenn er der Mann des Vertrauens war, ihre Stimme gegeben. Stellen Sie, meine Herren, Sie, die Vertreter des wählenden Volkes, sich diesem Vertrauen zur Seite, und stimmen Sie für den Kommissions-Antrag. (Bravo!) (Forts, folgt.) Berlin, 15. April v. Vinke (Hagen): Wenn man das gegenwärtige. Treiben vieler Kreisstände betrachte und ihre Proteste bedenke, so müsse man sich allerdings überzeugen, daß in dem gegenwärtig noch gültigen ständischen Institut Vieles faul sei. Die Herren protestirteu gegen die Zulassung der Juden aus den Kreistagen, ohne dabei an die Verfassung zu denken, ohne daran zu denken, daß selbst schon das mit Zustimmung des frühern ständischen Organs zu Stande gekommene Gesetz vom 6. April 1848 den Genuß der staatsbürgerlichen Rechte als unabhängig vom religiösen Bekenntnisse erklärt habe. Nach dieser Seite hin sei das GeLahren dieser Herren also mindestens Unwissenheit. Dieses Gebühren sei aber auch weiter eine ganz ungeheuere Ueberhebung, indem die betreffenden Herren sich für klüger Hielten, als dieses Haus, als die Staatsregierung, als der Prinz-Regent selbst. Dieser Stand- Punkt beweise eben, daß Vieles faul sei in dieser sogenannten ständischen Institution, und daß eine Aenderung entschieden Noth thue. Was jetzt vorgehe, sei unerhört. Es gebe jetzt eine gewisse Partei iw Lande, welche Dinge begehe, die sich selbst die Demokratie des Jahres 1848 nicht habe zu Schulden kommen lassen! Namentlich sei auch der bekannte Protest von acht Kirchenpatronen aus dem Herzogthum Magdeburg in solchen Ausdrücken abgefasst, daß die Regierung unmöglich dazu schweigen dürfe. Diese Ausdrücke fielen unbedingt der SLaatsanwaltschaft anheim! Er

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