Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1859)
- Article
- Deutschland : die preußischen Kammerverhandlungen [Nachricht]
- Date
- 1859-05-01
- Page
- 439 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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Fünfter Jahrgang. Beiblatt zum z Ausgegeben den t. Mai 1859. I -- ן I Zn dieses Beiblatt werden Inserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen. d Deutschland. \\ Die preußischen Kammerverhandlungen. (Fortsetzung.) \\ Abg. Veit: Der Abg. v. Blanckenburg ist wieder auf die Tragd weite des Art. 12. der Verf. zurückgekommen. Er hat denselben als ge- M setzlichen Monolog ohne alle legislative Disposition hingestellt. Nun ist h aber in keiner Weise dem widersprochen worden, daß das Gesetz vom \\ 23. Juli 1847 durch das Gesetz vom 6. April 1848 bereits aufgei. hoben worden ist; sämmtliche Ministerialreskripte stimmen darin überein. U Zwar ist das Gesetz vom Jahre 1847 iw Jahre 1853 in gewisser Beziehung wiederhergestellt, indem sich die Nothwendigkeit herausstellte, in :j Beziehung auf die Ordnung der innern Gemeinde-Angelegenheiten der : Juden irgend eine gesetzliche Norm zu haben, und in dieser Beziehung! ist der Tit. 2. des Gesetzes wiederhergestellt, dabei aber ausdrücklich ge-; sagt worden, daß eine Wiederherstellung des Titel 1. desselben Gesetzes, :l betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden, nicht eingetreten sei. I Ich habe schon früher darauf hingewiesen, daß das Gesetz von 1848 j durchaus dispositiver Natur sei, indem es dem Grundsatz der Verfassungsj Urkunde einen bestimmten Ausdruck giebt, und in Folge dieses Gesetzes z sind schon eine große Menge von Unzuträglichkeiten, an denen die Ju- Lj den bis dahin gelitten, beseitigt worden. Wenn Art. 12. der Verf. gar Lj keine dispositive Kraft hatte, so würden wir uns heute ohne alle gesetzj liche Grundlage befinden. Aber Art. 12. der Verf. hat nichts Neues gei sagt, was im I. 1848 vom Himmel heruntergefallen wäre. Dieser Arj tikel hat dem Grundsätze einen Ausdruck gegeben, der nicht allein in der ,;! Gesetzgebung des preußischen Staats, sondern auch in der öffentlichen j Meinung des preußischen Volks seit einem Jahrhundert Wurzel geschla-! gen. Ich erinnere Sie an das ewig denkwürdige Edikt vom 11. März d 1812. Damals als der preußische Staat verkrüppelt zu den Füßen des , j Siegers darmederlag, als es sich darum handelte, aus dem verkrüppelten j Körper die Seele zu retten, — damals ist jenes Edikt durch den hochj seligen König gegeben worden, um alle Unterthanen an dem großen! | Kampfe zu beteiligen. Auf diesem Edikte beruht der Art. 12. der Verf.