Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1859)
- Article
- Ijar
- Date
- 1859-05-01
- Page
- 408 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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408 Jjar. Alles war, um es mit dem gang und gäbe Namen zu bezeichnen, für das orthodoxe Jüdenthum gestiftet und erworben. Das orthodoxe Judenthum und dessen Bekenner sind in derThat die alleinigen Erben und Eigenthümer aller dieser Gerechtsamen und Güter, sie, und bildeten sie auch die Minderzahl, sind vor Gott eigentlich in Wahrheit die einzige wirkliche Gemeinde, ihnen, den Alten und ihrem Bekenntnisse gehören alle die von den Vätern für religiöse Zwecke hinterlassenen Güter und Gerechtsame, und jede Verwendung im Dienste der neologen Propaganda ist in Wahrheit nichts als Entfremdung und unrechtmäßige Verwendung heiliger Güter zu fremden, ja zu völlig entgegengesetzten Zwecken. Diese Rechte wollen vertreten, wollen geltend gemacht werden überall wo sie verkannt und verletzt, und zu ihrer Vertretung ist jeder rechtschaffene Jude berufen und verpflichtet. Aber -nicht nur die materiellen Objekte des jüdisch religiösen Gemeindelebens sind vielfach ihrer unveräußerlichen Bestimmung entfremdet, diesem religiösen Gemetndeleben selbst ist in vielen Kreisen die Basis der gesetzlichen Entwickelung entzogen, die Gemetndeglteder sind um ihr unveräußerliches Recht der Selbstverwaltung gebracht, sind in ihren heiligsten eigensten Angelegenheiten mundtodt gemacht, die Verwaltung der jüdischen Angelegenheiten in Hände gelegt, die lieber die Axt zur Zertrümmerung als den Spaten zum Aufbau der jüdischen Heiligtümer rühren, die dem jüdischen Religionsgesetze oft bis aus die letzte Spur im praktischen Leben fremd sind, die somit weder an Kenntniß noch an Gesinnung für das Amt sich eignen, das ihnen anvertraut ist, die vielmehr im Kreise der Synagoge nach den constttuirenden Grundgesetzen des jüdischen Gemein- Wesens von jedem Amt und jeder Würde auszuschließen wären. Diese völlig ungesetzlichen Zustände, in welchen die religiösen Gemetnderechte und die heiligsten Interessen eines jeden gesetzestreuen Juden aufs tiefste preisgegeben sind, beherrschen bereits ebenso sehr die Central-, Provinzial- und Lokalverwaltung ganzer Königreiche, als die Mintaturverwältungeu kleiner Fürstentümer und Dorfgemetnden. Sie sind der Heerd unserer Zeitkrankheit und die völlig dem jüdischen Principe und der jüdischen Grundgesetze entfremdeten Gemetndeversassungen sind die Hauptwurzel alles Nebels. Was dagegen thun? Was von der Mtndekzahl, was von dem Einzelnen da-