Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 7 (April 1859)
- Article
- Deutschland : die preußischen Kammerverhandlungen [Nachricht]
- Date
- 1859-04-01
- Page
- 384 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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Fünfter Jahrgang. Ausgegebm den!0. April 1859. In dieses Beiblatt werden Inserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Rau׳.n ausgenommen. Deutschland. Die preußischen Kammerverhandlungen. Bei dem derschiedenartigen Interesse, welches die preußischen Kammerverhandlungen über die noch immer eine Frage bildende Iuvenfrage bieten, glauben wir dieselben zunächst unfern Lesern ausführlich mittheilen zu müssen und wird ein späterer Artikel dieselben einer eingehenden Würdigung unterziehen. — Der Oberrabbiner Sutro in Münster petionirt um Aussührung der Vorschriften der Verfassung in Beziehung auf die Anstellung der Juden im Staatsdienst und Aufhebung verschiedener, dem entgegenstehender ministerieller Reskripte. Als solche führt Petent an: ein Reskript des Justizministers an die Appellationsgerichte vom 9. Okt. 1851 wonach die Juden im Justizdienst von allen Aemtern ausgeschlossen bleiben sollen, in denen sie in die Lage kommen könnten, christliche Eide abzunehmen — eine Verfügung, die Petent als verfassungswidrig bezeichnet; 2. eine Verfügung desselben Ministers vom 11. Juli 1857, wonach die Appellationsgerichte nur noch diejenigen jüdischen Nechtskandidatcn zum Auskultator-Eramen und demnächst zur Beschäftigung bei den Gerichten zulassen sollen, welche Ostern 1858 das akademische Trienninm absolvirt haben ein Reskript, welches nach Ansicht des Petenten noch weiter geht als jenes erste, das den Juden auch den, von Ablegung des ersten Juristen-Eramens abhängigen, Eintritt in die Verwaltungslaufbahn abschneide, 3) eine Verfügung der Minister für Hanbet und für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, wonach den jüdischew Feldmesser-Eleven vor Ablegung der Prüfung zu Protokoll erklärt werden soll, daß sie durch Prüfung und Vereidung keinen Anspruch auf Anstellung und Beschäftigung im Staatsdienste erlangten; 4) ein Reskript des Handelsministers aus dem Jahre 1853, worin es als nicht angemessen bezeichnet ist, jüdische Baumeister als Bauführer im Staatsdienste zu beschäftigen; 5) eilte Verfügung des Kultusministers aus dem Jahre 1851, durch welche den Juden die Anstellung als Lehrer an den Gymnafien abgeschnitten sein soll. Die Kommission erachtet die Petition durch Art. 4. der Verf. (Gleichheit aller Preußen vor dem Gesetz) und Art. 12. der Verf. (Unabhängigkeit des Genusses der Rechte vorn religiösen