Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 7 (April 1859)
- Article
- Über die talmudischen Vorbeugungsgesetze und Anordnungen
- Date
- 1859-04-01
- Page
- 344 (sequence 1)
- Language
- German
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Ueöer die talmudischen Vorbeugungsgesetze und Anordnungen. Von vr. Z. Gu gen heim er, Rabbiner in Stuhlweißenburg. 2. (Fortsetzung.) *) Die Bestimmungen, die unsere Weisen hinsichtlich solcher Erklärungen und Rechtsentäußerungen trafen, die erst für die Zukunft gegeben und an die Erfüllung oder Nichterfüllung gewisser Bedtngungen geknüpft werden, liefern ebenfalls den deutlichen Beweis, daß jene sorgfältig berechnende, von Seiten der Unkunde und des Materialismus als übertriebene Aengstlichkeit verschrieene, in der Wirklichkeit -aber bewunderungswürdige Vorsicht, mit der unsere Weisen der Uebertretung der specifisch jüdischen Gesetze vorzubeugen suchten, auch hinsichtlich rein menschlicher Pflichten von ihnen angewandt wurde, daß sie mit derselben Gewissenhaftigkeit, mit der siebte Verletzung der unmittelbar gegen Gott zu erfüllenden Pflichten zu ver- Hützen suchten, auch der Verletzung der das Derhältniß zum Menschen betreffenden Pflichten, jeder Art von Uebervorthcilung, jedem Ausbeuten der ungünstig en Situation eines Andern entgegenzutreten bemüht waren. Es wurde nämlich von ihnen der Grundsatz aufgestellt, daß eine nicht als wirklicher, verhältntßmäßiger Schadenersatz zu betrachtende Besitzlossagnng, die für die Zukunft ausgesprachen wird, und auf Bedingungen beruht, deren Erfüllung nicht vollkommen in der Macht desjenigen, der sie ausspricht, steht, keine *) Stehe Nc. 5 d. I.