Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 6 (März 1859)
- Article
- Deutschland : Wien [Nachricht]
- Date
- 1859-03-01
- Page
- 330 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Israeliten, wenn sie, zu Beisitzern einer Waisencommission gewählt werden, als solche bestätigt werden dürfen, wenn sonst weder in moralischer, noch in politischer Beziehung gegen sie ein Bedenken vorliegt. Oldenburg, 9. Febr. Das heutige Gesetzblatt enthält die näheren Bestimmungen zur Regelung der Cultus- und Unterrichts- Verhältnisse der Juden. Es besteht künftig die jüdische Neligionsgenossenschaft des Herzogthums aus neun vom Staate anerkannten Synagogen-Gemeinden, welche zusammen die Landes-Gemeinde bilden. Die Wahl aller Vertreter und Beamten der jüdischen Neligionsgenossenschaft, wie nicht minder die Verwaltung ihrer Cultus- und Unterrichts-Augelegenheiten geschieht ohne jegliches Eingreifen und ohne Mitwirkung der stattlichen Gewalt. Nur der Land-Rabbiner wird auf geschehene Prüfentation des Landes-Gemeinderathes vom Großherzog ernannt. (Wes.-Z.) Posen, 18. Jan. Die seit dem 1. Jan. d. I. hier erschienene neue polnische Zeitung berichtet folgendes Kuriosum: ״Ein Dienstmädchen katholischer Confession hatte sich bei einem jüdischen Kaufmann vermiethet, wollte aber nicht zuziehen, ״weil es ihr von ihrem Seelsorger untersagt sei, bei einem Juden zu dienen, und insbesondere die Lichter am Sabbath anzuzünden;" die Polizei, welche so zarte Rücksichten nicht kennt, hat sie jedoch dazu gezwungen." Berlin, 23. Febr. Von sehr hohem Interesse ist der so eben ausgegebene Bericht der Commission für das Gemeindewesen über eine Petition des jüdischen Rittergutsbesitzers Jakob Lob zu Caldenhoff (bei Soest). Petent hat als Besitzer des Rittergutes Aul im Jahre 1856 die Zulassung zur Ausübung der Kreisstandschaft nachgesucht, ist aber von allen Instanzen, wegen der wunderlichen Jnterpreta- Lion, welche unter der vorigen Regierung dem Art. 12 der Berfassungsurkunde gegeben wurde, abschläglich beschieden worden. Petent erneuert jetzt sein altes Gesuch. Aus Anlaß dieser Petition wurde nun jetzt von dem Commifsarius des Ministers des Innern in der Commission erklärt: ״die Staatsregierung habe bei eingehender Prüfung der bisher gegen die Zulassung jüdischer Rittergutsbesitzer zu Kreis- und Provinziallandtagen geltend gemachten Gründe die Ueberzengung gewonnen, daß die letzteren bei richtiger Interpretation der bestehenden Gesetzeunhaltbat seien, daß diese Gesetze vielmehr die Frage ob jüdische Rittergutsbesitzer zur Ausübung ständischer Rechte befugt seien, unzweifelhaft zu Gunsten der Juden entschieden. Demzufolge habe die Staatsregierung die verfassungsmäßige Berechtigung jüdischer Rittergutsbesitzer znr Ausübung der Standschaft auf Kreis- und Provinziallandtagen unbedingt anerkannt und die Provinztalbehörden dieserhalb mit entsprechender Weisung versehen." Dänemark. chst Itzehoe, 11. Febr. In der heutigen 18. Sitzung der holsteinischen Ständeversammlung waren wieder 126 gleichlautende Petitionen ״politischen Inhalts" eingegangen, die von dem Abgeordneten Leh-