Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 6 (März 1859)
- Article
- Deutschland : Wien [Nachricht]
- Date
- 1859-03-01
- Page
- 329 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Fünfter Jahrgang. Beiblatt zum Märzheft. Ausgegeben den 1. März 1859. Zn dieses Beiblatt werden Inserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen. Deutschland. Wien. Wie man von hier mittheilt, sollen dieser Tage zwei Js-- raeliten zu Beisitzern beim hiesigen Landesgerichte in Strafsachen ernannt worden sein. Es sei dies der erste Fall, daß Bekenner der mosaischen Religion zu diesem Ehrenamte gewählt wurden. Während die Kriegsfrage Europa in Spannung hält, findet der Oesterr. Volksfreund noch Zeit und Stimmung, eine Abhandlung über ״christliche Mägde in Judenhäusern" zu veröffentlichen. Es wird i| darin nicht nur vom Boden des canonischen Rechts aus das Verbot begründet, welches den Juden untersagt, christliche Dienstboten zu halten, sondern es wird noch ״im Besonderen geltend gemacht", daß in Oesterreich zufolge Allerhöchsten Erlasses vom 7. Sept. 1817 und des Hof- : kanzleidekrets vom 14. Sept. 1817, Z. 17,703, den Juden verboten ist, christliche Dienstboten zu halten, und dem ״Volksfreund" ist, wie er hinzufügt, ״nicht bekannt, daß dieses k. k. Hofkanzleidekret aufgehoben worden wäre, — wenn es umgangen worden, so kann das" — sagt der ״Volksfreund", noch nicht als ein Beweis der Aufhebung angesehen wer- J den." Wozu der ״Volksfreund" das Alles behauptet und jetzt behauptet, wa- Z gen wir nicht zu sagen, aber interessant als ein neuer Beitrag zur I Mortara-Affaire ist jedenfalls, daß der ״Volksfreund" schließlich jenes Verbot nicht blos als ״zum Schutz der christlichen Dienstboten", | sondern auch als ״zum Schutz der Judenkinder gegeben" erklärt und am J Ende zu folgendem Resultate kommt: ״Hätte Mortaras Vater das Gesetz nicht übertreten, so hätte sein Kind auch nicht getauft werden können." Avis a Monsieur Veuillüt. Wird erst das Pariser Univers diese Sätze seines Wiener Schülers kennen, so wird es hoffentlich auch das keinesj Wegs schmeichelhafte Urtheil zurücknehmen, welches der ״Volksfreund" f im ״Univers" zu lesen die Demüthigung hatte. ] Das Ministerium für Cultus und Unterricht hat der RabbinaLs- 1 schule in Preßburg die Rechte einer öffentlichen Lehranstalt zuerkannt. Ein Justizministerial-Erlaß vom 13. Okt. 1858 Z. 2036, an 1 das L Oberlandesgericht in Preßburg erklärt im Einvernehmen mit dem t t Ministerium des Innern, daß im Grunde der bestehenden Gesetze |