Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1859)
- Article
- Über die talmudischen Vorbeugungsgesetze und Anordnungen
- Date
- 1859-02-01
- Page
- 243 (sequence 1)
- Language
- German
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Weber die talmudischen Vorbeugungsgesetzt und Anordnungen. Von vr. I. Gugenheimer, Rabbiner in Mährtsch-Aussee. 2. Wir haben am Schluffe unseres ersten Artikels (S. vor. Jahrg. S. S lO f.) über die talmudischen Vorbeugungsgesetze und Anordungen auf den Werth hingewiesen, den dieselben außer ihrer Wichtigkeit in religiöser Beziehung auch vom ethischen Gesichtspunkte aus haben; dies wird sich zunächst aus der Betrachtung einzelner das Verhältmß des Menschen zum Menschen betreffenden Bestimmungen ergeben, bei denen jeder Unbesangene die strenge Gewissenhaftigkeit, die ernste Sorgfalt, die scharfe Berechnung und genaue Berücksichtigung der verschiedenartigsten Eventualitäten, so wie die auf tiefen psychologischen Blicken beruhende Umsicht anerkennen muß, mit welchen unsere Weisen durch ihre Maßregeln der Zdee des Rechtes Geltung zu verschaffen und jeder Uebertretung der in der Thorah ausgesprochenen Rechtsgesetze vorzubeugen bemüht waren. Betrachten wir zunächst solche Präventivmaßregeln, welche bas Eigenthumsrecht betreffen, so zeigt sich uns in denselben das eifrige Streben: jede unrechtmäßige Aneignung fremden Eigenthums mit allen zu Gebote stehenden Mitteln fernzuhalten, auch das, was an der Uebertretung der in der Thora enthaltenen Verbote des Stehlens, Raubens, Bedrückens und Dorenthaltens gränzt, in den