Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1859)
- Article
- Deutschland : vom Main [Nachricht]
- Date
- 1859-01-01
- Page
- 225 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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- IRI
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Fünfter Jahrgang. Ausgegeben den 2. Januar 1859. In dieses Beiblatt werden Inserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen. Deutschland. * Vom M ain. An die Israelitischen Geweindevorstände des Rabbinatsdistrikts Würzburg ist folgendes Rundschreiben ergangen, das wir im Interesse des Falles, ver religiösen Interessen und insbesondere der sehr ernsten Betrachtungen, die sich daran knüpfen, einer größern Oeffentlichkeit Werth achten. Mögen doch alle jüdischen Geistliche, welcher Farbe auch immer, wohl bedenken, daß ein ferneres Zusammenhalten der verschiedenen Richtungen im Judenthuwe nur so lange möglich ist, als wenigstens noch in Ehesachen, insbesondere in Ehescheidungsangelegenheiten noch die alte Gewissenhaftigkeit aufrecht erhalten wird. Wer an diesem Punkt rüttelt, treibt die Verhältnisse unabweisbar zum unheilbaren Bruch und legt zuletzt den gesetzestreuen Juden die Nothwe ndigkeit auf, den Neologen gegenüber sich völlig wie zu den Karaiten zu verhalten!! Eines weitern Commentars enthalten wir uns für heute. Das Rundschreiben lautet wie folgt: ״Es hat sich die Kunde verbreitet, David Reinhard Mendel, Weinhändler von Mainsteckheim (diesseitigen Distrikts), welcher sich nach Amerika entfernte, habe für seine Ehefrau Fanny Mendel von Mainstockheim, (geborene Fel dH eiw von Dettelbach), von Amerika aus einen Scheidebrief geschickt, und sei dieser auch bereits derselben unter Leitung des Dr. Werner, Rabbiners zu Adelsdorf, behändiget worden. Damit sich nun die Meinung nicht geltend mache, als wäre dieser Scheidebrief meiner religiösen Ueberzeugung entsprechend, und folglich auch für mich als maßgebend zu erachten: erkläre ich hiermit, daß dies der Fall durchaus nicht fei, ich vielmehr in vorliegender Ehescheidungs-Sache eine Erklärung dahin abgegeben habe, daß ich bereit sei die Leitung fraglichen Ehescheidungsaktes unter den Bedingungm vorzunehmen, daß entweder David Reinhard Mendel persönlich dahier erscheine, um seiner Ehefrau den Scheidebrief zu behändigen, oder vor dem 'Herrn Oberrabbiner Dr. Adler zu London