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Jeschurun · 1858-12-01 · Heft 3 (Dezember 1858) · p. 150

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1858-1859)
Issue
Heft 3 (Dezember 1858)
Article
Die Sklaven der alten Israeliten
Date
1858-12-01
Page
150 (sequence 10)
Language
German
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IRI
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150 Dt« Sklaven der alten Israeliten, ReligtonSgesetze, möglichst gerecht zu werden. So wird z. B. bet der Diskussion über dessen Zulässigkeit als Zeugen 88 בבא קמא hervorgchoben, daß er doch unmöglich uiit dem מלן, Räuber, der durch sein eigenes Betragen die Zeugensähtgkctt verwirkte, in einer Catcgorie stehen könne. (Nur in Folge eines besondern Vermerkes מרח הכתוב, stand ihm die Qualifikation als Zeugen in den meisten Fällen, מערות אשה nicht zu; hingegen konnte er wohl Vormund אפוטרפום werden 52 מטין). Endlich war er nach erfolgter Freilassung, wo allcrwärts ihm noch ein Makel anhastete, bet den Israeliten durch ein dreifaches Verbot עובר ב״ג לאוין, gegen jede Zurücksetzung und jedes Erinnern an seinen srühern Zustand geschützt, und genoß außerdem noch den Vorzug, daß er niemals wieder als Hebräersklave verkauft werden burfte גר ועבר משוחרר 71 .אין נמכרין בעבד עברי לעלם ב׳ מציעא Am Weitesten ging hierbei der Amora Samuel, dessen gcwtssenhaste Rechtlichkeit wir schon an der Mittheilung 38 מטין bewundern müssen. Als ihm nämlich eine Sklavin geraubt wurde, itnb er sie in Gedanken aufgegeben hatte, יאוש, hielt er sich, blos dieses Vorsatzes halben, verpflichtet, ihr bei der späteren Wiedererlangung den Freibrief zuzuftellen. Dieser lehrte: לעבודה נתחיו לן" ולא לבושת 47 נרה , wenn auch zum Dienste, doch nicht zur Herabwürdigung, nicht zur ehrenkränkendcn Behandlung sind die Sklaven dir anvertraut. Hierauf, sowie auf eine Stelle des Talm. Jeruschalmt fußend — auch aus unferm Babli, wäre wohl noch ein Cttat anzuführen, indem es 75 יומא heißt: Wenn Gott auch den Eded kanani heimgesucht, so hat er doch in anderer Weise für seine Nahrung gesorgt, indem er eben so gespeist werden muß wie sein Herr אובל מה שרבו אוכל, בעל תוספות יוהב' הניח זה בצ״ע — schließt Maimonides die Verordnungen über diesen Gegenstand, mit folgenden, wie sein Commentar כסף משנה bemerkt, Seiner würdigen Worten: ״Es war ״von jeher der Gebrauch aller Frommen, und es thaten dies ins Be- ״sondere die größten unserer Weisen, sie stets milde und Mitleids- ״voll zu behandleu, ihre Vorträge gelassen anzuhören, und gebüh- ״rend zu berücksichtigen, sogar ihnen von allen Speisen und dem ״Weine der Tafel Theil zu geben, und sie überhaupt auf dem Fuße ״völliger Gleichheit zu behandeln."

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