Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1858)
- Article
- Die Sklaven der alten Israeliten
- Date
- 1858-12-01
- Page
- 142 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2932754-2932863-2932867-2942996--04199-2943067- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
142 Di« Sklaven der alten Israeliten, בהם תעמדו Stets möget ihr sie in Dienst behalten, heißt cs 3 B. M. Cap. 25 ר"׳ אומר רשות R. Jsmael erklärt dieses als einfaches Futur, als bloße Erlaübniß; ר״ע אומר הובה R. Akiba aber, versteht es als Imperativ, als Befehl, ihr müßt sie stets im Dienst halten. Nach der reziptrten Regel הלכה כר״ע מהברו, haben wir der Ansicht des R. Akiba beiznpflichten, und hätten wir demnach, wie es scheint, ein Verbot der Sklavenemancipatio»! Ein Hinweis aus die befohlene Entlassung des עבד עברי, des Sklaven israelitischer Abkunft, nach höchstens 6 Jahren, kann hierbei nicht genügen, indem dieser eigentlich nur Dienstbote bei glimpflichster Behandlung war: הקונה ע״ע (20 כאלו קונה אדון לעצמו (קידושין Das Verletzende dieser Frage dürfte uns vielleicht als Entschuldigung dienen, wenn wir, um sie gründlich zu widerlegen, bet einem Gegenstände länger als gebührend verweilen, der jetzt keine praktische Bedeutung mehr hat. Handelt es sich hier doch nur um Ehrenrettung des Princips, und giebt es ja überhaupt auf dem Gebiete der Religionswissenschaft kein völlig unpraktisch gewordenes Gesetz, indem auch ein scheinbar solches, durch Schlußfolgerungen, auf ein uns näher stehendes Einfluß üben kann. Sv z. B. — um bei unserm Thema zu bleiben — erklärte vor mehrern Jahren ein Rabbiner gutachtlich in einer Zeitschrift, es sei den Bewohnern kleiner Orte יישובים zu gestatten, am Sabbath nach andern entfernten, außer der sabbathlichen Peripherie liegenden Orten zu gehen )ליל חוץ לתחום בשבת, um dort dem öffentlichen Gottesdienste (mit מנין) beizuwohnen. Deirn, im Talmud Gttttn 38 b. werde erzählt, R. Elieser kam einst in die Synagoge und fand nicht die erforderliche Anzahl der 10, מנין, vor. Sofort rief er seinen Sklaven herbei und liberirte ihn, um mit ihm den Gottesdienst vervollständigen zu können. Wenn nun, hieß es damals weiter, R. Elieser die Vervollständigung des Gottesdienstes so hoch anschlug, um deßhalb das biblische Gebot der Nichtentlaffung übertreten zu können, so sei auch die Beseitigung eines geringern Sabbathverbotes,;u diesem Zwecke, statthaft. Etne gewiß irrige Consequenz! Schon der Umstand, daß bei dem erzählten Faktum nicht einmal, wie überall wenn die Vollziehung eines Gebotes die Uebertretung eines Verbotes nöthig macht, die momentane Gleichzeitigkeit der Eolliston stattfinden müßte כערנא דעקר לאו קא מקיים עשה, hätte zu dem Resultate führen sollen, daß das hier v׳ s- ׳»כיס