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Jeschurun · 1858-11-01 · Heft 2 (November 1858) · p. 109

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1858-1859)
Issue
Heft 2 (November 1858)
Article
Italien [Nachricht]
Date
1858-11-01
Page
109 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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das Recht, ihre Bemerkungen anzubringen; denn was würde ohne die Schweizer sowohl aus den Staaten der Kirche wie aus dem Königreich beider Sicilien?" Es tauchen übrigens jetzt Nachrichten auf, die zeigen, daß solche Fälle, wie in Bologna, nicht vereinzelt dastehen, wenngleich sie meistens einen andern Verlauf nahmen. So berichtet die N. Z. von einem Präjudikat, welches vor zwei Jahren in Verona statthatte, in welchem jedoch eine entgegengesetzte Entscheidung erflossen ist. Auch in diesem Falle war ein krankes Judenkind von einer katholischen Hausmagd heimlich getauft und die Anzeige davon mehrere Jahre später an das katholische Ordinariat erstattet worden. Der Bischof Noccabruna entschied jedoch, daß das Kind in der Gewalt und Erziehung seines Vaters, Namens Cohen zu bleiben habe, nur müsse es, sobald es die annos discretionis erreicht sich dem Bischof vorstellen und erklären, ob es Christ oder Jude sein wolle. Auch in Rom ereignete sich vor einiger Zeit eine ähnliche Geschichte, wie die Voss. Z. erzählt: Dem Sohne eines jüdischen Reisenden aus Frankreich wurde hier heimlich und aus Schabernack von einem katholischen Bedienten Weihwasser auf den Kopf gegossen und er lief nun herum und rief, der Knabe sei getauft. Der Vater sah Unannehmlichkeiten voraus, stieg in einen Neisewagen und eilte nach Civita Vecchia. Die Häscher des Generalvicariats holten ihn ein und wollten den Knaben. Doch er zog zwei Doppelpistolen und durch Dazwischenkunft einiger französtscher Offiziere wurde er von den Sbirren befreit und entkam nach Marseille. * Turi n. Leider ist wieder ein Ereigniß zu melden das an Schrecklichkeit Wohl nichts dem Bologneser Attentat nachgiebt, dessen unglückliche Folgen jedoch glücklicher Weise unter dem Beistände Gottes noch frühzeitig abgewendet wurden. Das Jour. Il-Riscetto berichtet e nämlich vor Kurzem folgenden auf glaubwürdigen Nachrichten beruhenden Vorfall, der wörtlich mitgetheilt zu werden verdient, da er zeigt, was der Fanatismus der römischen Geistlichkeit selbst unter der freisinnigen Regierung Sardiniens zu wagen sich nicht entblödet. ״Ein achtbarer israelitischer Kaufmann aus Allessandria hatte vor nicht langer Zeit eine seiner Töchter zu Genua verheirathet. Dieselbe nahm, als sie von Zwillingen entbunden wurde, für einen derselben eine katholische Amme. Diese, eine äußerst bigotte Frau berieth sich mit einem Priester über den Scrupel den sie hatte, ein jüdisches Kind zu nähren. Der Priester, statt sie zu beruhigen, bestärkte sie vielmehr in ihrem Vorurtheil indem er ihr den Fall als einen sehr bedenklichen darstellte. ״Und wenn ich nun die Taufe bei meinem Säugling anwende?" fragte sie ihn endlich. ״Nein," antwortete der Priester, ״das würde zu viel Aufsehen erregen. Wir leben in Piemont, wo man nicht so verfahren darf wie im Kirchenstaate, wo so etwas ganz ungestraft geschehen darf, ja selbst als sehr verdienstlich angesehen-wird." ......

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