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Jeschurun · 1858-11-01 · Heft 2 (November 1858) · p. 108

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1858-1859)
Issue
Heft 2 (November 1858)
Article
Italien [Nachricht]
Date
1858-11-01
Page
108 (sequence 2)
Language
German
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und lieber offen sagen, daß die schändliche Handlung aus dieser empö׳ renden Darstellung nur schändlicher noch hervortritt." — Sollte unglücklicher Weise (so schließt der Artikel des französischen Blattes) diese apologetische Darstellung sich als richtigerweisen, so müssen wir gestehen, daß Frankreich seinen Gesandten aus Neapel über Handlungen der Unterdrückung zurückgernfen hat, die bei weitem nicht so empörend sind, als diejenigen, welche in den römischen Staaten unter dem Schutze des Friedens begangen werden, den unsere Heere dort erhalten. Wir sprechen die Ueberzeugung aus, die französische Negierung werde, als verantwortliche Vertreterin unserer Nationalehre, nicht dulden, daß man dem Schutze eines großmüthigen Volks die ungestrafte Ausübung solcher Verbrechen zur Last lege." — Das ״Fr. Ä." ähnliche Ausschreitungen auch für die Protestanten fürchtend, bemerkt hierauf: ״Das sagt das französische Blatt seiner katholischen Regierung. Weniger noch können die protestantischen Regierungen bei dieser Sache gleichgültig bleiben. Nach der Lehre jener Ultramontanen sind Protestantenseelen nicht minder als Juden fielen ״ewiger Verdammniß" verfallen, und sie, wenn auch durch ein bischen Raub oder Hinterlist, der himmlischen Seligkeit zuzuführen, wird diesen Leuten immer als eine fromme That erscheinen. So dürften von dort her leicht weitergehende Gewaltstreiche folgen, wenn nicht von mächtigen Regierungen energisch dagegen gewirkt wird." Auch die schweizer Blätter stehen nicht an, auf eine Mitwirkung des Bundesraths in dieser Angelegenheit zu dringen. So begleitet das ״Journal de Geneve" den Abdruck der Artikel in den Debats mit folgenden Worten: ״Wir hatten gewünscht, zur Ehre der beleidigten Humanität, daß das eidgenössische Gouvernement auch seinerseits handeln könnte; denn von. den drei Militärdivisionen des souveränen Pontificats von Rom sind zwei von schweizerischen Generalen befehligt, und es sind Schweizer, welche die Hauptstärke der römischen Armee ausmachen. Nun, welches auch gegenwärtig unsere Beziehungen zu Rom im Punkte der Militärcapitulationen sind, geziemt es uns bester als Frankreich, glauben zu lasten, daß solche Attentate sich unter dem Schutze der Waffen unserer Landsleute vollziehen können? Wir glauben es nicht, und wenn Frankreich Reklamationen hören läßt, so glauben wir, daß der Bundesrath, wenn nicht das Recht, mindestens eine hinreichende moralische Autorität hätte, um sie zu unterstützen, und wir möchten gerne glauben, daß der Herr General von Kalbermatten, der in Bologna commandirt, nicht der Letzte sein werde, seine Stimme zu Gunsten jenes unglücklichen Vaters zu erheben, dem das h. Officium ungestraft sein Kind rauben zu können geglaubt hat. Ein andermal war es ein junges Mädchen aus dem Canton Waadt, welches ebenso der väterlichen Autorität zu entziehen und es in ein Kloster in Neapel treten zu lassen, der Hinterlist gelungen ist. . , . Solche Unternehmungen müssen unmittelbar gehindert werden, und iy diesen beiden Fällen hat unseres: Erachtens die Schweiz ebenso

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