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Jeschurun · 1858-09-01 · Heft 12 (September 1858) · p. 652

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 12 (September 1858)
Article
Deutschland : Lübeck [Nachricht]
Date
1858-09-01
Page
652 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Vierter Jahrgang. Beiblatt zum Kcptemberheft. Ausgegeben den 1. September 1858. In dieses Veiblatt werden Inserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen. Deutschland. \ Detmold, im Juli. Das Gesetz über die Verhältnisse der Jsraeliten in Lippe ist pnblizirt worden. Seine wesentlichen und bemerkenswerthen Bestimmungen sind folgende: Die Israeliten haben künftig dieselben bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte, wie die christlichen Landesunterthanen, dagegen auch in beiden Beziehungen dieselben Verpflichtungen. Sie werden jedoch nur zu solchen Staats- und Gemeinde- Ämtern zugelafsen, mit welchem nicht die Ausübung einer richterlichen, polizeilichen oder exekutiven Gewalt verbunden ist. Sie sind ferner von der Leitung und Beaufsichtigung christlicher Cultus- und Unterrichtsanstalten ausgeschlossen und werden als Lehrer, mit Ausnahme vom Gewerbe und Handelsschulen auf jüdische Unterrichtsanstalten beschränkt. Sie haben endlich weder aktives noch passives Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus. Die Juden sind von den Beiträgen zu den kirchlichen Bedürfnissen der christlichen Gemeinden auch ferner befreit, haben aber die Kosten des jüdischen Cultus allein zu tragen. Die obere Leitung und Beaufsichtigung des jüdischen Cultus steht dem Rabbiner zu, und bleibt die Entscheidung über Streitigkeiten zwischen demselben und einer Synagogen-Gemeinde der Regierung Vorbehalten. Der Rabbiner hat auch die Beaufsichtigung der jüdischen Schulen, mit Ausnahme der Detmolder, für welche ein besonderes Cnratorium besteht; außerdem haben auch die christlichen Distrikts-Schulvorsteher ein Aufsichtsrecht über die jüdischen Schulen. Die Stelle des Rabbiners wird von der Regierung nach vorgänaiger Vernehmung der Vorsteher der Synagogen-Gemeinde besorgt. (Z. f- N.) " □ Lübeck, im August. Auf mehrseitiges Verlangen schloß sich Anfangs März auch unser Rabbiner A. S. Adler den Concurrenten um das Schweriner Landes-Rabbinat an. Unterm 20. April ward derselbe durch die landesherrl. Commission eingeladen, sich vor dem Vorstände des Großherz. Ministeriums für kirchliche Angelegenheiten zu sistiren und gleichzeitig die Bekanntschaft der dortigen Glaubensgenossen

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