Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1858-07-01 · Heft 10 (Juli 1858) · p. 554

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 10 (Juli 1858)
Article
Deutschland : Mainz [Nachricht]
Date
1858-07-01
Page
554 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
correspondence
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2932754-2932849-2932860--03807-2942552
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

auf ßhte Strafe von 10 fl. Dies war das, was aus religiöser Seite gewünscht worden war; es lag in der Selbsthülfe eine Rechtsverletzung und diese mußte das Gesetz bestrafen — aber wie, das war die Frage, und diese ist nun glücklich entschieden. Wir enthalten uns jeder so naheliegenden Bemerkung über diesen Vorgang und das Benehmen der hier handelnd ausgetretenen Personen; die Thatsachen sind beredt, wiewohl sie nur einen Ring bilden in einer gar langen Kette anderer; wir registriren sie als ein nicht uninteressantes Stück Zeitgeschichte. Frankreich. * Wir erfüllen eine traurige Pflicht indem wir in unsern Blättern das bereits vor mehreren Wochen erfolgte Hinscheiden des Herrn Benjamin Gradis zu Bordeaur verzeichnen und seinem Andendenken den Ehrenkranz der Anerkennung und des schmerzlichen Bedauerns weihen. Wir hatten bei Besprechung französischer Zustände Gelegenheit unsern Lesern den Mann mit dem klaren Blick, mit dem treffenden Wort und dem für das Gesammtwohl seiner Brüder so warm begeisterten Herzen vorzuführen. Das Auge ist erloschen, die Lippe ist kalt, und der Geist der dieses Herz bewegte, ist jenseits hingegangen um an dem Throne, des Allmächtigen für das Recht und die innern Freiheiten zu plaidiren. Er war der einzige Mann in Frankreich, H\ den Muth hatte, den hierarchischen und bureaukratischen Uebergriffm einer Central- Verwaltung entgegenZutreten, der er selber als Mitglied eines departementalen Zweiges derselben augehörte. Er war der Einzige, der die Er'kenntniß und den Muth hatte die Commüuen auf ihre Rechte und ihre Pflichten hinzuweisen, m Wahrung ihrer verfassungsmäßigen Rechte die Grundsaulen des jüdisch-religiösen Gememdeheiligthums aufrecht zu halten. Apathie und Willkühr haben seine Feder nicht mehr zu fürchten. Wer wird der Erbe seines Geistes und seines Muthes und seiner Hingebung, wer der Erbe seiner Feder in Frankreich werden? Die Worte ehrenden Nachrufs, die ihm die französischen Blätter jeder Farbe und jeder Richtung weihen, sagen uns, daß er nicht nur mit dem Worte, daß er mit einem Leben voller Pietät und Menschenliebe ein Jude gewesen und seine glänzende sociale Stellung, sowie den Segen des Vermögens, den der Himmel ihnt verliehen, nur zu einer unermüdeten Thätigkeit für das Heil seiner leidenden Mitmenschen benutzte. Er ist am 21. April im Alter von 69 Jahren nach kurzem Krankenlager verschieden. Sein Andenken bleibe zum Segen! B e r i ch t i g u n g: Im vorigen Beiblatt ist der Preis des אמירה לבית יעקב irrthümlich zu */2 Thlr. preuß. angegeben. Es kostet nur % Thlr. preuß. Zu dem Aufbau von Armen--- und Pilger-Wohnungen m Jerusalem. Von einem Ungenannten: 10 fl. Um fernere Gaben bittet d. Red. Druck von NsmhM Kaste - Redakteur; Rabbiner Hirsch t\ Franki'mr sm Mai«

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.