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Jeschurun · 1858-07-01 · Heft 10 (Juli 1858) · p. 525

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 10 (Juli 1858)
Article
Über die talmudischen Vorbeugungsgesetze und Anordnungen
Date
1858-07-01
Page
525 (sequence 16)
Language
German
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fßmi Rabbiner Ds. A. Gugenheimcr. 520 4 L! x 1 tt ד * tt tt )2 e tt e n t u it s ׳e ix lh m w h n t״ ווו man rücksichtlich einer Vorschrift, beveu Uebertretung gar nicht zur Verletzung eines von Gott selbst gegebeitett Gebotes führen kann, für eine Vorsichtsmaßregel nicht ttech eine zweite sestsetzte." Wurde daher auch unter gewissen Verhältnissen zum Schutze rabbinischer Bestimmungen noch eine Prohibitivmaßregel getroffen, so ist dennoch auch in diesen Fällen das dem Satze לא גזר־יגן גזרה לגזרה zu Grunde liegende Princip aufrecht erhalten worden, und gerade jene Bestimmungen, welche dem Anscheine nach Ausnahmen von jener Regel bilden, lassen bei näherer Betrachtuttg die bewnndernswerthe Umsicht erkennen, die unsere Weisen mit der größten Anspruchslosigkeit zu verbinden pflegten. Daß die hier dargestellten Grundsätze von unseren Weisen mit größter Consequenz und Gewissenhaftigkeit in den von ihnen getroffenen Bestimmungen angewandt wurden; daß diese durchaus nicht auf dem Streben nach Erschwerung oder gar, tote man auf manchcn Seiten zu behaupten sich erfrechte, auf hierarchischen Motiven beruhen, sondern daß sammtliche Vorsichtsmaßregeln und Auordnungett unfeter Weisen einzig und allein in dem Bestreben wurzeln, jeder Uebertretung der Thora, soweit es in menschlichen Kräften steht, vorzubengen, einzig und allein von dem reinen, durch keine Nebenabsicht getrübten Verlangen nach Aufrechthaltung des göttlichen Gesetzes, nach gewissenhafter Erfüllung des göttlichen Willens veranlaßt sind; daß ferner der זוז der Thora wehende Geist wahrhafter Menschenliebe auch die von uttseren Weisen getroffenen Vorbeugungsgesetze und Einrichtungen durchdringt, und eine nicht unbedeutende Anzahl derselben den Grundsätzen achter Humanität ihr Dasein zu verdanken haben; daß unsere Weisen bei ihrer unablässigen, ernsten, die verschiedenartigsten Eventualitäten berechnenden Fürsorge für strenge Anfrechthaltung des göttlichen Gesetzes ihre Geistesschärfe und Gedankentiefe auch zur Regelung und Hebung rein menschlicher Verhältnisse benutzten; wir somit den Urhebern der im Talmud niedergelegten Geseroth und Tekanoth sowohl vom specifisch-jüdtschen als vom allgemein ethischen Gesichtspunkte aus den innigsten Dank und die tiefste Verehrung zu zollen haben: — dies wird aus der Be- LrachLung der von ihnen getroffenen Bestimmungen am besten erfichtlich werden, weßhalb - wir im Folgenden einzelne derselben hervorheben wollen, (Fortsetzung folgt.)

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