Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1858)
- Article
- Deutschland : Unterfranken [Nachricht]
- Date
- 1858-05-01
- Page
- 432 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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432 werden, welcher die minder befähigten Schüler für die höhere, vom Rabbiner zu unterrichtende Klasse vorbereitet, und bei dem auch die obengedachten armen Kinder den erforderlichen Religionsunterricht genießen sollen. Bis dahin darf hierzu mit Bewilligung des Gemeinde-Borstandes ein dazu befähigter Rabbinatscandidat, der bei dem Nabbmer sich für das RabbinaL vorbereitet, gegen ein mäßiges Salair verwendet werden. Bedingungen der Aufnahme zum Unterricht beim Rabbiner sind, daß der Schüler mindestens so vorbereitet sei, wöchentlich zwei Seiten (ein Blatt) גמרא, einige פרקים משניות und einige סימנים ש״ע א״ח .er״ lernen zu können. Der Verein zählt jetzt 84 Mitglieder, muß aber auf reichliche Unterstützung von Außen rechnen, wenn er sich eines dauernden Bestehens erfreuen und seinen schönen Zweck verwirklichen soll. Möge ihm diese in ergiebiger Weise werden. Möge er in Weilern Kreisen eine fördernde Theilnahme und eine erfreuliche Nachahmung finden, damit die drohende Verwirklichung jener alten Weissagung vereitelt werde: ,עתירה תורד שתשתכח מישראל . Berlin, 27. März. Der jüdische Rittergutsbesitzer Jakob Löb zu Aul im Kreise Soest und der ebenfalls jüdische Rittergutsbesitzer Jtzigsohn zu Zollen im Kreise Soldin beschwerten sich in der heutigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten darüber, daß ihnen, weil sie Juden seien, ihr Recht, auf den Kreistagen zu erscheinen, sowie ebenso auch das Recht der Ernennung eines Stellvertreters entzogen worden sei. Die Commission trägt darauf an, zur Tagesordnung überzugehen, jedoch gleichzeitig die Erwartung auszusprechen, daß die Staatsregierung die berührte Frage im Wege der Gesetzgebung regeln werde. — Lette beantragt die Ueber- Weisung der Petitionen an die Staatsregierung zur Berücksichtigung und Abhülfe. —- Wagener: Anfangs möge es wohl die Absicht gewesen, den Art. 12 so anzuwenden, wie die Linke denselben noch jetzt auslege. Aber es sei inzwischen ein anderer Geist in die Verfassung eingezogen, und es komme darauf an, den Art. 12 so umzuändern, wie er, Redner, es im verflossenen Jahre beantragt habe. Er freue sich, daß der Staatsregierung durch die vorliegenden Petitionen Gelegenheit geboten sei, sich mit der betreffenden Frage nochmals zu beschäftigen. — v. Bockum-Dolfs führt aus, wie in den Regierungskreisen früher gar kein Zweifel darüber geherrscht habe, daß die Juden in Preußen sofort in den ganzen Vollgmuß der staatsbürgerlichen Rechte eintreten sollten, welche der Art. 12 der Verfassung ihnen gewähre. Redner unterwirft sodann die von der Commission für die Tagesordnung angeführten Gründe einer scharfen Kritik. Warum wolle man den Inden ihre verfassungsmäßigen Rechte nicht gönnen? Weil man ,,conservativ" sei? Auch er, Redner, sei conservativ, aber er könne es nur sein im Sinne der Verfassung. — Der Minister Des Innern: Früher sei eine ähnliche Petition der Staatsregierung zur Äbhulfe übergeben worden. In Folgs dessen habe die Regierung die Sache nochmals geprüft, und das Resultat dieser Prüfung sei m\ sah sod feri des zu die^!den; wei : Scu sol er wo erg גו»;. ein Ve ger Re; m ־; gex! der : un Be; O! mi i we! wc : bei j wc ן ne; do i 3« I ur j vo j da! ur 1 A j hd! D j st