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Jeschurun · 1858-05-01 · Heft 8 (Mai 1858) · p. 431

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 8 (Mai 1858)
Article
Deutschland : Unterfranken [Nachricht]
Date
1858-05-01
Page
431 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Vierter Jahrgang. Erstes und Zweites Beiblatt zum Maiheft. Ausgegebcn den 1. Mai 1858. In dieses Beiblatt werden Inserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen. Deutschland. Unterfranken im April 1859. Durch die Bemühungen des Herrn Distriktrabbiners Adler zu Aschaffenburg ist mit diesem Frühfahr ein Verein itt’3 Leben getreten, dessen Entstehung wir schon als eine erfreuliche Thatsache begrüßen und dem wir um des hochwichtigen, gemeinnützigen Zweckes willen, den er anstrebt, die reichste Theilnahme und das ersprießlichste Gedeihen wünschen. Dieser unter dem Namen Ben-Zion von der k. Regierung genehmigte Talmud-Thora-Verein will Jünglinge, welche sich dem Lehrfache widmen oder vielmehr über- Haupt der von der jüdischen Religion heiligst anbefohlenen Pflicht, sich eine höhere religiöse Bildung zu verschaffen, Nachkommen wollen, unterstützen. Zu diesem Ende hat der Rabbiner des Distriks täglich wenigstens drei Stunden in Mischna und Talmud, den Casuisten und den übrigen Hülfswissenschaften der Religionslehre Unterricht zu ertheilen. Hierfür sowohl, als für die Leitung des Instituts überhaupt, darf der Rabbiner nicht die geringste Zahlung in Anspruch, eben so wenig eine freiwillig angebotene annehmen. Außerdem erhalten die Schüler Stipendien von wenigstens 11/2 fl* und höchstens 272 st. wöchentlich. Schüler aus dem Distrikte sollen bei der Aufnahme vor Andern berücksichtigt werden. Sind keine gehörig befähigten Schüler vorhanden, so sollen wemger befähigte bei dazu geeigneten Religionslehrern auf so lange zur Vorbereitung gegeben werden, bis sie die gehörige Vorbereitung für den Unterricht des Rabbiners erlangt haben werden. Reichen die Mittel des Vereins dazu hin, so sollen auch Kinder armer Eltern solcher Gemeinden, die aus Mittellosigkeit keinen Religionslehrer haben, vom Vereine so unterstützt werden, daß sie andernorts den nöthigen Religionsunterricht erhalten können. Sobald Mittel dafür vorhanden sind soll ein Hülfslehrer angestellt 28

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