Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 7 (April 1858)
- Article
- Grundlinien einer jüdischen Symbolik
- Date
- 1858-04-01
- Page
- 352 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Grundlinien einer .jüdischen Symbolik. de! blc G! ha so III. Wir treten in tum Kreis des Gesetzes, in dessen Gebiet ja der eigentliche Gegenstand unserer Forschung liegt, und haben nunmehr die Vorfrage zu erledigen: ist denn dieser Gegenstand überhaupt vorhanden? Sind wir denn überhaupt zu der Voraussetzung berechtigt, es habe das göttliche Gesetz Gebote gegeben, deren Objekt, — d. h. der herzustellende Gegenstand oder die zu übende oder zu untcrlassende Handlung — unter den Begriff des Symbols fallen. Freilich hat uns unsere bisherige Umschau zur Genüge gelehrt, welch einen bedeutenden Gebrauch die göttliche Offenbarung in dem außergesetzlichen, geschichtlichen Gebiete von symbolischer Erscheinung und symbolischer Handlung in ihren Mittheilungen an Propheten und Israel mache; allein dieses hindert nicht, daß wir nicht dennoch vielleicht hinsichtlich des Gesetzes selbst uns in völliger Irre befinden könnten und Alles, was wir von einer Symbolik des jüdischen Gesetzes reden, nichts als ״heidnisch", ״christlich", und wer weiß was sonst, nur nicht jüdische Wahrheit wäre. Sehen wir uns daher nunmehr auch im göttlichen Gesetze um, ob wir denn auch dort Symbole und symbolische Handlungen angeordnet finden? Es versteht sich von selbst, daß wir zur Beantwortung dieser Vorfrage nur solche Thatsachen des göttlichen Gesetzes heranbringen können, in denen der symbolische Charakter eines angeordneten Gegenstandes oder einer gebotenen Handlung und Unterses sta an an be^ G re> Fc tö: wi be re ne B B S : de s° F