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Jeschurun · 1858-03-01 · Heft 6 (März 1858) · p. 327

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 6 (März 1858)
Article
Deutschland : Berlin, 11. Februar [Nachricht]
Date
1858-03-01
Page
327 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Vierter Jahrgang. Ausgegeben den 1. Marz 1858. In dieses Beiblatt werden Inserate zu 8 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen. Deutschland. Berlin, 11. Febr. Der Rittergutsbesitzer Kempner zu Meilzcin im Großherzogthum Posen ist mosaischer Religion und es ist ihm dehhalb das den Rittergutsbesitzern Zustehende Recht, auf den Reichstagen zu erscheinen, entzogen worden. Kempner hat sich nun an das Haus der Abgeordneten mit der Bitte gewendet, ihm zu seinem Rechte zu verhelfen. Die Petitionscommission beantragt, weil Kempner den Instanzenzug noch nicht erschöpft habe, Uebergang zur Tagesordnung. Wir sind gespannt, was die Commission beantragen wird. Hieran knüpfen wir ein Curivsum. In dem etwa eine halbe Stunde von Berlin entfernten Dorfe Schöneberg hatte sich ein Comite zum Empfang des Prinzen und dsr Prinzessin Friedrich Wilhelm, bei der Durchfahrt des Neuvermählten Paares durch das Dorf am 8 d., gebildet. Unter andern sollte auch ein ״Gedicht" überreicht werden. Der evangelische Pfarrer Frege fertigte ein solches Gedicht an und auch der praktische Arzt Dr. Lövinson. Das Comite fand das Gedicht des Dr. Lövinson für das beste und wählte dieses. Hierauf gab der Prediger Frege die Erklärung zu Protokoll: ״daß er sich mit der geistigen Anordnung der Feier, namentlich damit, daß die Begrüßungsworte an das prinzliche Ehepaar von Dr. Lövinson, als einem nicht zur christlichen Gemeinde gehörigen Verfasser herrühren, nicht einverstanden erklären könne, weil er in dieser Form etwas Ungeziemendes und eine Hintansetzung des christlichen Gemeindebewußtseins, erkenne." Der arme Prediger Frege! Was hat das christlich-germanische Princip damit zu thun, wenn die Verse seiner Hochwürden schlechter sind, als die eines Juden? Es ist höchst lächerlich, traurig aber auch zugleich, und zwar um so trauriger, als das Princip des Herrn Frege eben nur ein Widerschein des Princips ist, welches eine gewisse Richtung in Bezug ans Kunst unb Wissenschaft überhaupt zu verfolgen scheint. Wir hoffen indessen, daß die Zeit, wo wenigstens diese Anschauungen hiyter uns liegen, bald gekonunen sein wird. — Ein vom ״Archiv für Strafrecht" im neuesten Hefte mitgetheiltes llrtheil des Obertribunals betrifft!die Frage, in wie weit Vorsteher der Jndmschaften (Synagogengemein-

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