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Jeschurun · 1858-02-01 · Heft 5 (Februar 1858) · p. 258

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 5 (Februar 1858)
Article
Synagogen- und Gebete-Ordnung für die israelitischen Cultus-Gemeinden der Pfalz
Date
1858-02-01
Page
258 (sequence 8)
Language
German
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258 Synagogen - und Gebete-Ordnung gehet weinen, Söhne der Zeit, über den Fortschritt, den man euch andichtet, dann fürchtet alle Tiraden, mit denen man euren Fortschritt verherrlicht; hinter allen diesen Tiraden lauert eure Knechtschaft, lauert die Bevormundung, und Verdummung eurer Sohne und Enkel, die der prtesterlichrn Freiheit und Selbstständigkeit im jüdischen Reiche Gottes zuwachsen sollten, — sie meinen nur sich, ihnen die Kränze, euer die Fesseln — — Aber die Regierungen d Laßt euch nicht irren! Selten, vielleicht nie hat eine Regierung — außer in Zeiten wirklicher Religions- Verfolgung — aus eigenem Antriebe eine bevormundende Zntervention in die innern religiösen Angelegenheiten ihrer jüdischen Gemeinden gewollt. Selbst in den Zeiten des herbsten politischen Druckes ließ man uns in unscrn innern religiösen Angelegenheiten immer ungeschmälerte Freiheit genießen. Liegt doch eben in diesem Vorgänge in der bayerischen Pfalz ein glänzendes Beispiel vor. Bayern ist keineswegs der Boden, auf welchem unsere jüdischen Brüder sich bereits auch nur erträglicher politischer Rechtsverhältnisse erfreuen. Aber hinsichtlich ihrer inn.rn religiösen Angelegeuhrit sehen wir hier von einer erleuchteten k. Regierung eine Gerechtigkeit und eine Rechtsachtung gegen ihre jüdischen Gemeinden, geübt, die — wie wir leider annehmen müssen, — von den geistigen Häuptern der Gemeinden, die am ersten 311 Wahren! und Vertretern ihrer religiösen Gerechtsame berufen sind, in beklagcnswerthcr Weise hintangesetzt worden. ׳ Wie sollten sie auch! Was hat der Staat und seine Regierung mit Pittnm Hakketoroth, Esehu Mekoman und Hsschaanoth-Abschlagen zu thun! Wie sollte er sich auch nur im Entferntesten die Fähigkeit zu beurthcilcn zutraucu, was in innern jüdischen Cultus-Angelegcnheitcn recht und unrecht, statthaft oder unstatthaft, zulässig oder unzulässig sei! Wie sollte er sich auch nur von Weitem seinen jüdischen Religionsgcmeiuden gegenüber eine Competenz znerkennen, die ihm ja in den allermeisten Fällen selbst den ktrchlichen Gemeinden seines eigenen Bekenntnisses gegenüber abgcht! Wie sollte er selbst bei der jüdischen Geistlichkeit so ohne Weiteres die Competenz einer Autorität den jüdischen Laien gegenüber voraussetzen, die er ja in der Hälfte der Christenheit keineswegs der christlichen Geistlichkeit eingeräumt sieht! Der Gesangbuchsstreit, der

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