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Jeschurun · 1858-02-01 · Heft 5 (Februar 1858) · p. 256

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 5 (Februar 1858)
Article
Synagogen- und Gebete-Ordnung für die israelitischen Cultus-Gemeinden der Pfalz
Date
1858-02-01
Page
256 (sequence 6)
Language
German
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256 Synagvgm- «nb Gebete > Ordnung mrtnden ist ein so tiefes, unantastbares Grundprinzip des JudenthmnS, daß ja selbst die VerpflichtungSkrast dcS heiligen Gottesgesetzes der Thorah — wie wir dies schon wiederholt z« entwickeln Gelegenheit gehabt 1— nicht sowohl auf dem Gebote des Gesetzgebers, als auf der freien Uebernahmr abseiten der Gottesgemeine —!קיימו וקבלו ,מגשה וגשמו beruht. Und dieses Recht blieb alle die Jahrtausende der jüdischen Vergangenheit hindurch ein so durchaus heilig geachtetes und nimmer,, selbst von den höchsten Autoritäten nie angetastetes Recht, daß ja selbst die hochsten Gipfel jüdischer religionsgesctzlicher Autorität, die Sanhedrin und Tribunale eines Hillcl, eines Rabban Gamaltel, eines Rabbenu Jehndah Hakkadosch sich nie angemaßt, ihre ״neuen Anordnungen" als fertiges Gesetz an die jüdischen Gemeinden ״hinauszugeben", sondern alle ihre Bestimmungen von der freien Annahme abseiten der Gemeinden abhängig machten. גזרו וקבלו, und גזרו ולא קבלו! Und nun, diese hohe Prärogative der jüdischen Religionsgegemeinde, dieses heilige, wir,dürfen ja sagen, von Gott selbst bei seiner Gesetzgebung Israel gegenüber geachtete Recht, diese unschätzbare Perle des jüdischen angestammten Erbguts, diese von Allem, was nur in jüdischem Kreise Autorität heißt, von Moses bis zum letzten Rabbi des vorigen Jahrhunderts herab unangetastet gelassene autonome Selbstständigkeit der jüdischen Religionsgemeinden, diese sollten wir uns von den Schatten - Epigonen solcher vergangener Größen durch ein Paar bureaukratische Federstriche wegmanipuliren lassen? Sollten den Schatz religiöser Freiheit und Selbstständigkeit, den wir uns nach Innen selbst in den Zeiten dcS herbsten äußern Druckes zu erhalten gewußt, in diesen Zeiten der Freiheit und des erwachten Rechtsbewußtseins uns entwinden lassen? Sollten, was seit dem unsere Väter am Sinai gestanden, als theucrsteS 'Erbgut von Geschlecht auf Geschlecht unversehrt vererb! worden, allein durch unsere gedankenlose Gleichgültigkeit für unsere Söhne und Enkel verloren gehen lassen? — Wir? Ist nicht dieser Herren erstes und letztes Wort, das sie im Munde führe» und das ihnen als gewichtigstcs Motiv für alle ihre sogenamün! Refornibestrebungen dienen muß, ist's nicht der Fortschritt, der Fortschritt an Geist, Gesittung .und Bildung, dessen unsere Zeit sich zu rühmen habe? — ״Für unsere fortgeschrittene Bildung paßt dies nicht mehr!" ״Bei unserer

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