Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1858)
- Article
- Zur jüdischen Schulfrage
- Date
- 1858-02-01
- Page
- 236 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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236 Z»r jüdische». Schulfrag?, II «nichtmehr zu trübenden Heiterkeit, die/ wie sic im Leben, errungen dem Leben sich zuwendet, es . ergreift und seiner Genüsse und Freuden vor Gott froh wird. ־) Die noch entgegengesetzten Seiten ausschreitenden Verirrungen : Erde — irdisches Jammerthal, Versagung der Freude, Entziehung der Genüsse, Trauer und finsterer Ernst Gott wohlgefällig; ״Ertvdtung des Fleisches" das Ziel, der Himmel nur durch" das Aufgeben der Erde zuerkaufen. Beispiele: Säulenh eilige, Grundidee: des Klosterwesens, Kirchenväter (wie Augustinus), Pietisten, Mucker und die Bücher, auf die sich, berufen; aus der Gegenwart die Ultramontanen, die neueste kirchliche Reaktion. Dem gegenüber: Epikur, aus der Neuzeit Voltaire, Systeme de. la nature und Materialismus. — Verhältnis! des Judenthums zur Philosophie im Allgemeinen, zur griechischen (vgl. Jeschurun: Jahrgang 3. p.) Lassen sich Bezeichnungen wie ״Religion", ״Cultus", ״Theologie" ohne Weiteres in den Kreis des Judenthums hinübertragen? (vgl. daselbst Jahrgang 1, Siwan p. 465 ff.) — ״Ceremouialgesetze"? (das. S. 70 ss.) — Bedeutung der Opfer.— Verhältnis!, resp. Gegensatz deS;כה zum Priester ^), des: jüdischen Königs seiner Bestimmung nach zu der Institution des Kvnigthums im:Kreise der nichtjüdischen Gesellschaft — —. Verhältnist von צדקה und גמילות חסד zur Almosenspende und Wohlthätigkeit. — Das jüdische Gericht im Perhältnist nicht etwa nur zur mittelalterlichen Gerechtigkeitspflege. ^) Wesentlicher Unterschied im Begriff der Strafe — בשוגג חמאת) כפרה), Lassen sich also Strafen«Es der Thorah in die Gesetzbücher anderer Volker ohne Weiteres übertragen und sich hier einfach damit מעשר שגי ,ככורים ,שלמים.(־ י) «Schon tn der äußkrm Stellung drs מעם מוכה׳ תקהגו למות! Man denke nur daran, daß zur Verurteilung ערים und ר1תראח , im Momente der That Zeugen und unmittelbar vor derselben Warnung mit Erinnerung an die von Gott festgesetzte Strafe notwendig waren; dem gegenüber;ber•׳Snbtcten* beweis! Und ,ר!כר אי^ צדי^ ר.רדאר, die Gesetzeskundigen, u n se re ״Gebildetenf trifft die Strafe auch ohne Warnung'. -- — Und nun gar das große Wort 3׳ , כי לא אצדיק רשע ch werde den Schuldigen schon nicht als צף*מן behandeln l Eiebt es viele Justizpaläste, deren Säulen vor diesem Donnerworte nicht erbebten? ... Wir fordern ja bloß, daß der Lehrer an dies uM noch so manches,Andere in hm: betr. Augenblicke denke, und der Unterricht wirv, auf welcher Stuft es auch se!, in einer 4. wie Ln einer 1. Claffe, ein anderer werden.