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Jeschurun · 1858-01-01 · Heft 4 (Januar 1858) · p. 210

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 4 (Januar 1858)
Article
Lübeck [Nachricht]
Date
1858-01-01
Page
210 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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210 E»rresponden). unterrichte auch die deutschen Schnlwtssenschaften gelehrt werden sollen, den obrigkeitlichen ConsenS zu erwirken. Hierdurch wird mehr und geeignetere Zeit für den Religionsunterricht gewonnen, während auch in den allgemeinen Wissen schäfte» Befriedigendes wird geleistet werden können. Den Unterricht in den hebräischen und deutschen Fachern ertheilen zwei jüdische Lehrer, den in weiblichen Handarbeiten und in den deutschen Anfangsgründen eine Lehrerin aus der Stadt, so wie für besondere Lehrgegenstände Hülfslehrer von den andern Stadtschulen je nach Bedürfniß auf wöchentlich mehrere Stunden angenommen werden. Den Talmud abersoll — nach ausdrücklicher Bedingung der Oberschulbehvrde — der Rabbiner selbst lehren, damit das Lehrerpersonal auf den Unterricht in den hebräischen und deutschen Fächern desto mehr Zeit und Fleiß verwenden könne. — Möge die Vorsehung bei der Neuwahl der anzustellendcn Lehrer den Vorstand auf Männer lenken, welche dem schönen und heiligen Berufe allseitig gewachsen sind, und eS wird unter dem Beistände dcö Himmels bald wahre religiöse Wissenschaftlichkeit und fromme Gesinnung neben allgemeiner Bildung im Geiste und Leben unsere Jugend blühen und reifen. —

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