Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1857)
- Article
- Grundlinien einer jüdischen Symbolik
- Date
- 1857-10-01
- Page
- 20 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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20 Grundlinien einer jüdischen Symbolik II. und geschichtlichen Beziehungen, ganz besonders aber nur aus dem ganzen Zusammenhang derselben -mit der Persönlichkeit des Urhebers und Empfängers, sowie mit den zeitlichen und räumlichen Verhältnissen ermittelt werden, unter denen sie austreten. Es können durch Symbole nie ganz unbekannte Begriffe und Wahrheiten offenbart, vielmehr nur bereits bekannte Begriffe und Wahrheiten in eine neue Beziehung gebracht, oder nur zu erneuter und nachhaltiger Erinnerung dargeboten werden. An der Hand dieser leitenden Sähe gehen wir nun zur Betrachtung der Mischen Symbolik über, d. h. zur Betrachtung derjenigen Symbole und symbolischen Handlungen, die das jüdische Religions- Gesetz für seine Bekenner gestiftet und vorgeschrieben. Gleich an der Schwelle dieses Kreises unserer Betrachtungen tritt uns jedoch das Interessante entgegen, daß von zwei entgegengesetzten Setten unser Beginnen ein Kopfschütteln erwarten muß, daß von "zwei ganz entgegengesetzten Seiten der ganze Gegenstand unserer Untersuchung geleugnet und mit mehr oder minderer Entschiedenheit die Behauptung gewagt wird, das Judenthum habe gar keine Symbole, von dem jüdischen Religionsgesetze vorgeschrtebene Gegenstände und Handlungen haben gar keine symbolische Bedeutung, der Versuch einer jüdischen Symbolik sey daher eben von vorn herein — unjüdisch. Es ist nämlich mit dem Symbolisiren reltgionsgesetzlicher Gegenstände und Handlungen oft ein so unverantwortliches, leichtfertiges Spiel getrieben worden, man hat sich an die symbolische Auffassung und symbolische Deutung derselben mit so prinziploser Unbesonnenheit gewagt, es Haben geistreiche und nicht geistreiche Köpfe dies so sehr als ein freies, unkontrolirtes Feld betrachtet, auf welchem Jeder seine ersten besten Einfälle in die Bestimmungen des göttlichen Gesetzes Hinetnzutragen und Mit dem heiligen Gewände des göttlichen Ernstes zu bekleiden vermöchte, es hat endlich Mancher durch symbolische Auffassung eines göttlichen Gesetzes gerade sich von der Erfüllung desselben mit dem Vorgehen dtspensiren zu können geglaubt, nach Erfassung des Inhalts habe man den Kern, die Handlung selbst dürfe man aber dann als ferner bedeutungslose Schaale bei Seite werfen; daß aller dieser Mißbrauch