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Jeschurun · 1857-08-01 · Heft 11 (August 1857) · p. 593

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Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 11 (August 1857)
Article
Deutschland : Frankfurt a. M. [Nachricht]
Date
1857-08-01
Page
593 (sequence 3)
Language
German
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593 stiren, der dies für baare Münze nehmen und daraus den Grad seines exegetischen Verständnisses des Gotteswortes und der Schriften der Alten ermessen wollte. Von solchen, höchstens geistreichen, aber vurchaus nnwahren Text-Anwendungen wimmeln die homiletischen Vorträge unserer neuen und neuesten Maggidim und dürften, sie in dieser Beziehung ihren alten Vorgängern der jüngsten Zeit nicht eben viel vorzuwerfen haben. Prag, 1. Juli. In den drei Gemeinden Sebusch, Brotzen und Adaun wurde bekanntlich den dortigen israelitischen Einwohnern von der Localbehörde der Auftrag ertheilt, ihre christlichen Dienstboten innerhalb drei Wochen sammt und sonders zu entlassen. Der Bezirks- Vorstand, der diesen Auftrag erlassen, beorderte während dieser Epoche die Gensdarmerie in die Häuser der jüdischen Gemeindeglieder, um die Zahl der Dienstboten, christlicher Confession aufzunehmen und ihre pünktliche Entlassung zu überwachen. Diese Thatsache'(schobt man der ״Ostd. P." von hier) macht in unserer Hauptstadt, die bekanntlich eine ansehnliche Zahl jüdischer Einwohner zählt, großes Aufsehen,, und zwar nicht blos in jüdischen Kreisen. Es sind hier zum mindesten 1500 christliche Dienstboten in jüdischen Häusern bedienstet. Es ist daher die allgemeine Frage: Ist der Vorfall im Leitmeritzer Kreise eine vereinzelte Erscheinung, der Uebergrtff eines die Gränzen seiner Vollmachten über-- schreitenden Lokalbeamten, oder ist er bloß der Vorläufer eines zusammenhängenden Systems, das überall zur Ausführung gebracht werden soll? Die überwiegende Ansicht bleibt, daß es ein vereinzelter Mißgriff-ist, der von den höhern Behörden mißbilligt werden wird. In der That wäre die Eonfequenz dieser Maßregel keine andere, als daß keine Familie berechtigt ist, andere Dienstboten ins Haus zu nehmen, als die des eigenen Glaubensbekenntnisses. Wo aber würde man. hingerathen, wenn die Verwendung der Arbeitskräfte plötzlich nach confessionellen Schematismen eingerichtet werden sollte, wenn der Jude keinen Christen, der Protestant keinen Katholiken, der Katholik keinen Protestanten u. s. w. in sein Haus nehmen dürfte, um die Kinder zu warten, die Speisen zu kochen, die Felder zu düngen u. s. w. Ein solches Chaos zu schaffen in einem geordneten Staate, Consticte und Gehässigkeiten zu fördern, die bis in. das Privat.- und Familienleben sich erstrecken, dies ist sicherlich eine Tendenz, welche von den Staats- und Verwaltungsmännern Oesterreichs perhorrescirt wird. Und darum sind wir der festen Ueberzeugung, daß jene —. wie man behauptet, von dem Ortsgeistlichen zu Sebusch angeregte — Maßregel in höherer Instanz redressirt und der betreffende Staatsbeamte die ihm gebührende Weisung erhalten wird. Prag, 8. Juli. Die intolerante Anordnung einer Ortsbehörde unsers Krvnlandes, welche mit Bezugnahme auf ein. Dekret aus dem Jahre 1817 den Juden das Hakten christlicher Dienstboten verbietet, hat die vollkommene Mißbilligung erfahren und ist dem betreffenden Bezirksge-

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