Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 11 (August 1857)
- Article
- Geschichte der Juden
- Date
- 1857-08-01
- Page
- 570 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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570 Geschichte der Juden v»n Dr. Grätz. Elster Artikel. Satzes im Jerusch. Kiduschin I, 2. Dort lautet er vollständig בשלשה מקומות הלכה עוקפת למקרא ובמקום אחד למדרש . Es ist also klar, wie dies auch schon dort aus dem Zusammenhang hervorgeht, daß hier nur von der specifischen Halachah ohne Andeutung im Texte die Rede ist , und steht dies demnach in gar keiner Beziehung zu der angeblichen principiellen Differenz zwischen R. Jsmael und R. Akiba. Für diese vier Sätze aber, darauf wollten wir besonders aufmerksam machen, finden stch jedoch von R. Akiba und Andern Herleitung aus dem Texte. Obgleich nun aber N. Jsmael diese Herleitungen nicht anerkennt, so stimmt er doch ganz Hinsichtltch der gesetzlichen Bestimmungen überein. Ihm bleibt nur das reine Halacha, was R. Akiba und den Andern durch die aus.gesundenen Herleitungen Midrasch geworden. (Siehe.Jerusch, daselbst und Nascht im Bablt Sotah). Will man aber schon eine Charakteristik dieser beiden Thanaim htnstchtlich dieser meist nur formell differirenden Jnterpretationsweisen suchen, so findet man gerade von R. Jsmael Sätze, die der Deutung den Spielraum bedeutend erweitern. Es ist R. Jsmael, der (Saühedrin 34 a) die Vieldeutigkeit der Schrift in dem Satze lehrt: וכפטיש יפוצץ סלע ובו׳ מקרא אחד יוצא לכמה מעמים , — der (Chulin 66 a) כלל ופרט lehrt, selbst wenn nicht רמי כללא בחרא לקמא , - der (Ntddah 22 d) lehrt, daß גזרה שוה, selbst, ׳wo sie nur מופגה מצר אחד ist, למדין ואין משיבין, — der endlich (das.) durch den 'Grundsatz זו היא שיכר. זו היא כיאה der Anwendung der ג״ש den wcitesten Spielraum eröffnet. R. Akiba und R. Jsmael bilden den letzten Gegensatz und der Steg des Erster:! über den Letzter:! den Schlußakt in der angeblichen Entwickelungsgeschichte der Gesetzcrklärnng, der nach oem Vers, der Gesctzerforschung den bleibenden Typus aufgedrückt hätte. Wir sind dem Verfasser Schritt für Schritt gefolgt und haben ihm ntit den Urkunden in der Hand das völlig Irrige seiner Darlegungen nachgewiesen. In! völligen Widerspruch mit der vom Verfasser gegebenen Geschichte trägt vielmehr, wie wir gesehen, die Gesetze!׳- sorschung der ältesten Zeit wesentlich dasselbe Gepräge der später:!.