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Jeschurun · 1857-07-01 · Heft 10 (Juli 1857) · p. 543

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 10 (Juli 1857)
Article
Deutschland. Bierstadt [Nachricht]
Date
1857-07-01
Page
543 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Dritter Jahrgang. Ausgegeben den 1. Juli 1857. In dieses Beiblatt werden Inserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen. «BMSUiJäJ-lXJUi,.,,״.י.'1).!. .J. .,.1.-[ ®י Deutfcklsrnd. Bierstadt, im Herzogthum Nassau, 17. Juni. Gestern wurde der hiesige israelitische Vorsteber Levi vor daS herzogliche,VerwaltungSamt nach Wiesbaden beschieden und Hierselbst aus eine erhobene Anklage rcs RabbiMrs Süßkind wegen Störung des Gottesdienstes seines DiensteS enthoben und mit einer Geldbuße von 5 fl. belegt^ Rabbiner Süßr begab sich nämlich am Samstag den 6. Juni nach Bierstadt, um israelitische Schuljugend zu consirmiren. In der Synagoge erklärte der Vorsteher, der Herr Rabbiner solle eine Prüfung der . Jugend nach Beendigung des -Gtzttestienftes vornehmen, da die Eltern ihre Kinder, nicht consirmirt haben wollten, worauf Herr Süßkind erwiderte! An diesem Platze habe ich zu gebieten; jetzt wird, dieser Akt ,vorgenommen Und am Schlüsse gebetet." Auf dieses verließ der Vorsteher Levi die Synazöge. Dem Vernehmen nach wird derselbe gegen das Straferkcnntniß «curriren. Daß übrigens Vorsteher Levi nicht nach eigenem Willendie Consirmation vornehmen zu lassen verweigerte, erhellt aus nachstehendem Protokoll, welches die Eltern der Kinder 14 Tage früher bei ihm unterzeichncten und wovon Herr Süßkind Mitteilung hatte. Es lautet wort׳!ich! * ״Es erschien Daniel Abraham von hier und L. Herz von Erbenheim und erklärten: Wir wollen unsere Kinder nach der neuen Methode res Herrn Dr. Süßkind nicht cotisirnüren lassen, vielmehr nach dem Ministerialgesetz ad Nro. 24,721 vom 9, August ^18^4 , wo eS heißt, baß ein Zwang der Consirmation nicht stat1stndeü"'shl^. -behandelt sein. Wir haben nun Folge ^geleistet und unseren Kindern den Confirmationsumerrrcht ertheiien lassen, werden aber eine Consirmation nickt zugeben". . , י יי - (Miw Z.) Wir geven vörlänsig diesen Vorfall wieder in der oben angeführten Zeitung berichtet wird. Wann endlich werden unsere Brüder, nament-!ich in den Landgemeinden, ans ihrer Erschlaffung erwachen, iDOchrelche ße eine in Israel unerhörte Gestaltung der Dinge eingeschüchtert! Wann werden sie sich zusammen erheben unb sich das unvcMußerliche Recht der Oewissenssreiheit aus den Händen einer Geistlichkerb zurückerobern, die in gänzlicher Verkennung ihrer Befugnisse selbst ׳in die geheiligtsten Elternrechte der sittlichen und-religiösLN Erziehung ihrer Kinder mit so empö-

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