Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1857)
- Article
- Summarische Geschichte der Juden in Frankreich
- Date
- 1857-07-01
- Page
- 526 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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526 Summarische Geschichte t>«r Juden in Frankreich. eine kurze Darstellung ihrer Lage unter den verschiedenen Negierungen, die sich bis auf die Gegenwart gefolgt sind. Gleich am andern Tage nachdem die constttnirende Versammlung den geheiligtsten Rechten des menschlichen Gewissens Gcnugthuung geleistet hatte, gab sie den bösen Leidenschaften eines der eingefleischtesten Gegner der Juden unter ihren Mitgliedern nach, und erließ ein Dekret voller gehässiger Maßgaben gegen die Juden im Elsaß und, unter dem Vergeben skandalösen Misbräuchen abhelfen zu wollen, verletzte sie ungerechter Weise eine ganze Klasse Bürger. Die Constitution von 1791 hatte die religiöse Freiheit proklamirt; die Constitution von 1793 anerkannte und sicherte in gleicher Weise die freie Ausübung der Kulten. Wir citiren diese Constitntion nur der geschichtlichen Erwähnung halber. Man weiß, daß sie nie zur Anwendung gelangte, und daß zu ihrer Zeit Rechte und Freiheiten durch niedrige und blutige Tyrannei mit Füßen getreten wurden. Kirchen unfc Tempel sah man in Ställen verwandelt, Hciligthümer entweiht, Kunstgegenstände zertrümmert, die Aschen der Todten in den Wind gestreut, Priester massacrtrt, und während daS bedrängte Frankreich an den Altären der Furcht opferte, konnten seine Unterjocher wohl aus Ironie vor den Altären der Vernunft sich beugen! Die Constitution des Jahres III stellte faktisch und rechtlich die Religion wieder her. Sie bestimmte, daß die Republik keinen Killtus besolden werde und überließ so der Pietät der vor dem Gesetze ganz gleichen Bürger für die Kosten ihres Kultus zu sorgen. Die Constitution des Jahres VIII und der organische Senatsbcschluß der Kaiserregtcrung (18. Mai 1804) enthalten keine Bestimmung über die religiöse Freiheit oder die Ausübung der Kulte. Unter Napoleon trat ein Ercigniß hervor, das nicht nur für das Geschick der französischen, sondern für dasjenige aller Juden in Europa von glücklichen Folgen war.' Wir meinen die Arbeiten der 1806 zu Paris gehaltenen General-Versammlung und diejenigen des ״Grand Sanhedrin", welches 1807 die Antworten dieser Versammlung zu doktrinalen Entscheidungen erhob. Napoleon, welcher die christlichen Kulte durch das Concordat und die organischen Gesetze des Jahres X neu organisirt hatte, organistrte in gleicher Weise den jüdischen Kultus, indem er durch ein Dekret vom 17. März 1808