Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1857)
- Article
- Summarische Geschichte der Juden in Frankreich
- Date
- 1857-07-01
- Page
- 523 (sequence 10)
- Language
- German
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Von A. K. Halphrn. got, Malesherbes, Necker waren Meister geworden; es war die Morgenröthe großer Tage. Einige Jahre vor der Revolution bildete Maleöherbes, von der traurigen Lage der Juden ergriffen und entschlossen, ihnen gerecht zu werden, unter seinem Vorsitz eine Commission Delegirter, welche ans den angesehensten Juden gewählt worden waren. Diese Com- Mission, welche unter andern Mitgliedern Furtado, Lopes-Dubre und Rodrigues zählte, hatte die Ansgabe, alle die auf die Emaripation der Juden bezüglichen Fragen zu untersuchen und die Arbeit vorzubereiten, welche der Verwirklichung des von Malesherbes gefaßten Planes zur Basis dienen sollte. Aber wie das oft geschieht, die Sachen zogen sich in die Länge und als die großen Ereignisse von 1789 ausbrachen, war nichts geschehen. Es verblieb der glorreichen constitutrenden Versammlung, welche Frankreich regenerirt hat, den Juden ein Vaterland wieder zu geben. Einem Geistlichen, Abbe Gregotre, der schon von seinem Gerechttgkeitssinne gegen die Juden glänzende Beweise gegeben hatte, gebührt der Ruhm, das erste Wort zu Gunsten dieser heiligen Sache gesprechen zu haben. In der Sitzung vom 3. August 1789 forderte er die Jntervenirung der Versammlung, um die Verfolgungen zu unterdrücken, denen die Juden, insbesondere im Elsaß, ausgesetzt waren, und um aus die öffentliche Meinung einzuwirken, veroffentlichte er in Form einer Brochüre einen ״Antrag zu Gunsten der Juden", den er aus der Tribüne nicht hatte entwickeln können. Am 23. August verkündete die Versammlung das große Priinzip der Gewissensfreiheit, sanktionirt durch den 10. Artikel der Erklärung der Rechte, welche die Vorbereitung zur Constitution von 1791 bildete, in diesen Worten: ״Niemand soll wegen seiner Meinungen, selbst nicht wegen seiner Religtonsmeinungen, beunruhigt werden, solange deren Aeußerung nicht die durch das Gesetz bestimmte öffentliche Ordnung stört." Indessen glaube man nicht, daß die constituirende Versammlung, ungeachtet ihrer liberalen Tendenzen, so ohne Weiteres auch auf die Juden das Princip anwandte, welches sie in die Constitution niedergelegt hatte. Selbst im Schooße dieser Versammlung gab es alte religiöse Vorurtheile, die nur mit Mühe überwunden wurden. Bevor sie den 81