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Jeschurun · 1857-06-01 · Heft 9 (Juni 1857) · p. 465

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 9 (Juni 1857)
Article
Summarische Geschichte der Juden in Frankreich
Date
1857-06-01
Page
465 (sequence 7)
Language
German
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Von A. E. Halphen. 4:65 des später eingeführten Generalpatrons Gleich :gewesen sein müffen. Durch!eine!erste Veroidnung vom Monat März 1360 bestimmt :Johann II. einige Maßregeln in Betreff -der Juden,!bewilligt -ihnen eine Auzahl Privilegien und ernennt den-Grafen d'Etampes -znm Patron-dieser Privilegien. :Durch eine zweite Verordnung d essetben Monats bestätigt er die von seinem Sohne, dem Regenten, in seiner Abwesenheit den Juden auf:zwanzig Jahre :bewilligten Privilegien, -enthebt sie der Jurisdiction der Gutsherren, um sie ,ausschließlich dem Könige :und dem Generalpatron vorzubchalten, -erlaubt ihnen liegende Gründe und -Begräbnißplätze zu erwerben,, ruhig und frei im Königreiche zu wohnen, ohne -alle andeM als die dem Könige :schuldigen Leistnngen; befreit sie von den: Tragen eines besonderen Abzeichens; bestimmt, daß Einer -oder Mehrere von -ihnen, neben -Confisca-tion ihrer Güter, auf Antrag zweier -Geistlichen ihres -Gesetzes, sollen -inden Bann gethan :werden; gewährt vollständige Amnestie für -alle etwa bis dahin von ihnen begangenen:Verbrechen und Vergehungen, erlaubt :ihnen freien Hanbei und seht das!Maximum des Darlehenzinses auf -vier-Heller vom Livre:wöchentlich-, .׳ermächtigt. sic alle Handwerke, Künste, Wissenschäften oder :Professionen -jeder -Art auszuübeu, bestimmt, daß -sie nur in den gewöhnlichen gesetzlichen:Fällen-und-nach gehöriger Ver-!Handlung gerichtlich verfolgt werden koun-en:; daß sie keinem!Gottesdieust und keiner Predigt der Christen beizuwohnen vervfiichtet sein sollen, -wenn dies!nicht ihr völlig freier Mille wäre; er er- -mächtigt sie, -sich gegenseitig zur Bestreitung ihrer KuItuÄosten zu besteuern,-verbietet, sich ihrer Bücher und Rollen-zu-bemächtigen :n. s. M. Im Jahre 1361 bewilligt der König -den ׳Juden -das Recht,!im Königreiche z-u reifen, zu handeln!und zu wohnen. -Diese Lage war in der That-eine-glückliche nach den -gehässigen Verfolzungen, die siebis dahin!erduldet, -und diese-unglücklichen Schlacht- -o-pfer des -Fa-natismus :durften sich -eine weniger׳ düstere Zukunft -versprechen. Unglücklicherweise dauerte der süße ׳Traum nicht lange. Schon -im folgenden ׳Jahre-, -am'27. Dezember!1362, erließ Jo- Hann N. eine -Verordnung, -welche chwn die --Ausübung der ׳Mediein!öder Ehturgie:ohne die -erforderlichen:wiffenscha-ftlichen O-räde -erlangt zu habem, verbot; -dies war -nur sehr gerecht,-׳allein'diese VeroMutirg stellt das!schimpfliche Abzeichen:.wieder cher -und legt

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