Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1857)
- Article
- Deutschland : Carlsruhe [Nachricht]
- Date
- 1857-05-01
- Page
- 436 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2932754-2932835-2932844--02610-2941096- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
L36 צלח ורכב! rufen wir Allen zu, die sich um das alte Panier UNserer Weisen: "״חורה עם דרך אוץ schaaren, und durch eine mit auf, richtiger Hingebung an dieses Prinzip Lelhätigte Pflege der Jugenderziehung an dem wahren Heile unserer Zukunft arbeiten. ר' עמכם! Aufruf an die israelitifchen Bewohner des Großherzogthums Baden. Die Bildung der israelitischen Lehrer betreffend. Die Pflicht unserer Jugend einen gründlich und erschöpfenden Religionsunterricht einzuprägen, hat die heilige Schrift neben den obersten Glaubenssatz unserer göttlichen Religion gestellt. (5. B. M. Cap. 6 Vers 4—7.) Der gründliche Religionsunterricht, den wir unserer Jugend ertheilen, ist die einzig sichere Grundlage zu ihrem zeitlichen und ewigen Wohlergehen. Es ist einleuchtend, daß wir hierzu der gründlich gebildeten Neligionsschullehrer bedürfen. Die Einrichtungen aber, welche zur Zeit bei uns zum Zwecke der Ausbildung der Lehrer für den Religionsunterricht bestehen, müssen als durchaus ungenügend bezeichnet werden. Eine kurze Darstellungder Verhältnisse wird die Nichtigkeit unserer Behauptung außer allen Zweifel setzen. Jünglinge von 16 — 18 Jahren kommen in der Regel mit sehr schwacher und durchaus ungenügender Vorbereitung hierher, um während eines Zeitraums von zwei Jahren in dem evangelischen Volks schullehrerseminar ihre Ausbildung für das weltliche Lehrfach zu erlangen. Der Besuch dieser Anstalt nimmt weitaus den größten Theil des Tages in Anspruch. Da die Seminarzöglinge fast ohne Ausnahme derwögenslos sind, sind sie ferner genöthigt, nicht nur unentgeldliche, aber ihre Studienzeit beeinträchtigende Kosttische aufzusuchen, sondern auch,, um sich die Anschaffung sonstiger unerläßlichster Bedürfnisse zu ermöglichen, Privatunterricht zu ertheilen. Endlich hat der Seminarzögling noch häusliche Arbeiten für die Anstalt zu fertigen, und erst was alsdann noch an Zeit übrig bleibt, kann für das Studium der-Religionslehrgegenstände verwendet werden. Die nachtheiligen Folgen dieses Zustandes bedürfen keiner Schilderung. Nur sei, um das traurige Bild zu vollenden, noch darauf aufmerksam gemacht, daß die Zöglinge, die für den weltlichen Unterricht genügende, für den Religionsunterricht aber nur äußerst dürftige Vorbereitung genossen , nach 2 Jahren das Lehrerseminar und die hiesige Stadt verlassen, nicht etwa um Elementarlehrer, sondern Neligionsschullehrer zu werden, da bekanntlich unserer Schulen bloße Religionsschulen sind. Dabei dürfen wir nicht unerwähnt lasten, daß sowohl die Großherzogliche Ober-Schnl-Conferenz als die