Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1857)
- Article
- Deutschland : Berlin [Nachricht]
- Date
- 1857-01-01
- Page
- 212 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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212 Nr. 250. ״Das Stipendium aus der Beitel Heine Ephraimsschen Stiftung." Beitel Heine Ephraim hat in seinem Testamente vom 23. Octbr. 1774 eine Fideicommiß-Stiftung gemacht und bestimmt, daß nach Abzug aller Verwaltungskosten vom bleibenden Reinerträge ein Zehntes zu milden Zwecken verwendet werde und namentlich von diesem Zehnten die Summe von 900 Rthr. jährlich zum Unterhalte des in seinem Hause (Spandauerstraße Nr. 30) errichteten Beth-Hamidrasch verwendet werden sollte. Der Sohn dieses Beitel Heine Ephraim, der Hofjuwelier Ephraim Beitel hat in seinem Testamente vom 13. Februar 1799 dem Lehrer in obiger Stiftung eine Zulage von jährlich 66% Rthlr. vermacht. Seit dem Jahre 1834 war in dem Beth-Hamidrasch des Beitel Heine Ephraim kein Unterricht mehr crtheilt; es erhielt aber der dabei angestellt gewesene Lehrer, der Rabbiner Biberteich bis zu seinem Tode im Jahre 1841' ein jährliches Einkommen von 433 Rthlr. 10 Sgr. aus den Zinsen. Die sämmtlichen Fiduciarier, die bei dem Beitel Heine Ephraimsschen Fideicommiß betheiligt sind, vereinigten sich am 4. Juli 1836 dahin, jener Stiftung des Beth-Hemidrasch eine veränderte Bestimmung zu geben und auf Grund zweier königl. Cabinets-Ordre vom 8. August und 24. October, denen zufolge ״der Umgestaltung der Hemidrasch- Stiftung in eine Stipendien - Stiftung für evangelische Theologen kein Hinderniß in den Weg gelegt werden sollte", kam es zu dem Beschlüße, daß der Zweck der neuen Stiftung, wie der der ursprünglich alten ein religiös-wissenschaftlicher sein sollte, indem man 3 Stipendien für evangelische Theologen, jedes zu 50 Rthlr. jährlich gründete. Das dazu vorhandene Kapital von 21550 Rthlr. gab 794 Rthlr. 22 Sgr. Zinsen; davon erhielt der Lehrer Biberteich 433 Rthlr. 10 Sgr.; die noch übrigen 361 Rthlr. 12 Sgr. wurden zu 3 Stipendien ä 50 Rthlr., zum Gehalt eines Lehrers, der den Stipendiaten in ihren Facultätswissenschaften nachhelfen soll, 150 Rthlr. und endlich 61 Rthlr. 12 Sgr. zu vorbehaltenem Gebrauch bestimmt. Jeder der Fiduciarier hat das Recht, einen Stipendiaten vorzuschlagen; die Wahl geschieht durch Stimmenmehrheit; es sollen Theologen gewählt werden, die sich im ersten Jahre ihres akademischen Studiums befinden. Die Zahlung der Stipendien geschieht vierteljährlich pränumerando. Die Angelegenheit ist von dem Consistorium der Provinz Brandenburg verhandelt und obige Bestimmungen finden ihre Ausführung zunächst auf 10 Jahre bis 1846. ״ Da haben Sie die ganze Schmach! Zweifeln Sie noch? Hätte Beitel Heine Ephraim gewußt, daß seine Gelder zu solchen Zwecken verwandt würden, er würde sich sicher nicht mit seinen säubern Genossen und in Geschäfte eingelassen haben, die ihm, ohne daß er gar darauf antrug, einen nicht sehr ehrenwerthen Platz in dem Conversations - Lericon (Neue Auflage, 5. Band S. 546 Art. Ephraimiten) sicherten. Z.