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Jeschurun · 1857-01-01 · Heft 4 (Januar 1857) · p. 200

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 4 (Januar 1857)
Article
Aus Creuznach
Date
1857-01-01
Page
200 (sequence 5)
Language
German
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200 Correspondmz. träge und die Gemeinde zur Tragung der Ausfälle und der etwaigen Manquos angehalten sei." Die Beiträge waren folgendermaßen festgesetzt: bis zn 100 Thlr. Einkommen besteuert . 2 Thlr. jährlich für 1 Kind. II II 400 ״ ״ II ♦3 ״ 1, ״ II II höheres Einkommen ...... 5 ״ ״ ״ ״ ״ Das Consistorium, Wohl wissend, daß die Königl. Regierung dies nicht genehmigen würde, richtete daher eine Antwort an den Vorstand, daß dieser Beschluß nur als Anhang zum Budget und als integrirender Theil desselben mit der Umlagerolle an es zurück und von da an die Regierung geschickt werden möge. Wäre es nun dem Vorstande Ernst gewesen, so hätte er dem Rathe gefolget und die Sache wäre längst abgemacht. Allein er wußte vielleicht, daß sein Antrag nicht durchgehen würde — und so kam denn nach langem Harren und Hoffen endlich im November 1855 der Bescheid, daß das Schulgeld zu hoch angesetzt sei, indem es für jedes Kind nicht mehr als 1 Thlr. betragen dürfe. Also auch dieses vergeblich! Eine Anregung zur Verbesserung unserer religiösen Zustände durch eine treffliche Rede des Herrn Dr. Lehmann aus Mainz blieb ohne dauernde Folgen. Zwar wurde eine Liste in Umlauf gesetzt zur Ausnahme eines Rabbiners und Predigers; aber es erhob stch die Frage: von welcher Partei? und so war auch dieser Schritt umsonst! Auch hatte man nicht Unrecht, wenn man sich sagte: ״Was sollen wir mit einem Rabbiner? Vor allen Dingen müssen wir einen Reltgionslehrer haben, und so lange diese Stelle unbesetzt ist, kann uns der Erstere wenig nutzen." Ein Schreiben des Consistoriums, nachdem wieder 6 Monate verstrichen, ohne daß man irgendwie Mittel zur Beseitigung der Uebelstände ergriffen, in dem der Vorstand ansgefordert wird, durch Anstellung eines Religtonslehrers dem religiösen Verfalle unserer Gemeinde vorzubengen, verfehlte zwar seine Wirkung nicht, doch zeugen die gethanen Schritte immer noch vom halben Willen des Vorstandes. Er sandte nämlich bald darauf eine Vorstellung ein, wonach der Cantor unserer Gemeinde auch den Religionsunterricht letten solle. Da derselbe jedoch als Ausländer sein Examen auf einem ausländischen Seminar bestanden habe, so

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