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Jeschurun · 1856-10-01 · Heft 1 (Oktober 1856) · p. 18

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 1 (Oktober 1856)
Article
Aus Hannover
Date
1856-10-01
Page
18 (sequence 3)
Language
German
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18 Correspondenz Amt nur demjenigen ar zuvertrauen, der dazu die geeigneten Kenntnisse besitzt und ist man doch sonst wohl auch gewohnt, darüber zu wachen, das; der Angestellte sein Amt treu erfüllt und seinen Verpflichtungen nachkommt. Und als zum Beth-Hammidraschmann sich qualifizirend wird sonst wohl nur derjenige betrach-. tet, der als tüchtiger ״Lamdon" bekannt ist und als die Pflichten eines solchen erkennt man in der Regel doch wohl die stete, unausgesetzte Beschäftigung mit dem Talmud. Wenn man aber, Wiedas bei uns der Fall, einen Mann als ״Gelehrten" anstellt, der, wir glauben nicht zu viel zu sagen, kaum im -Stande ist Mischnajoth zu verstehen, was man doch wohl von 10- bis 12jährig>׳n Knaben verlangen kann, oder wenn zwei Stetlender Art besetzt sind, daß es offenkundig ist, daß für die ganz ansehnlichen Summen, die dieselben jährlich abwerfen, auch nicht das Geringste geschieht, oder mit einem Worte, daß zwei Swllen von Einem ״Gelehrten" ausgefüllt werden, der sich fast gar nicht mehr mit dem Lernen beschäftigt, — so, wir gestehen, fehlen uns die Worte zur geeigneten Bezeichnung einer derartigen Verwaltung. Wir nehmen hier denselben Mangel an entschiedenem Handeln wahr, die wir auch bei anderen Anstellungen in unserer Geuieinde leider bemerken ׳ müssen. Es ist das ganz dieselbe Rücksichtnahme und falsche, übelangebrachte Nachsicht, die es auch verhindert, daß wir, wenn es denn bis jetzt nicht anders sein sollte, mindestens eine gute Religionsschule haben. Obgleich es offenkundig und anerkannt ist, mit welcher Pflichtvergessenheit gewisse Angestellte, die, wenn auch aus keinem andern Titel, als lediglich für ihre Zeit und Leistung Besoldete, sich mit Eifer und Fleiß ihrem ״Geschäfte" zuwenden sollten, ihre Pflicht vernachlässigen, so hat doch bis heute keiner der dazu Berufenen jemals den Muthgehabt ein kräftiges entschiedenes Wort zu reden, geschweige kräftig und entschieden zu handeln. . Da wußte stets ein Jeder eine besondere Rücksicht vorzuschützen, die es ihm persönlich unmöglich mache, zu reden oder zu handeln; ob dabei und dadurch dem'letzten, frommen Willen eines Dahingeschiedenen geradezu Hohn gesprochen wird, ob dadurch eine ganze Generation um ihr Heiligstes, die Kenntniß der Thora — wir wissen keinen gelindern Ausdruck — betrogen wird, daran hat man ja nicht zu denken.

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