Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1855-1856)
- Issue
- Heft 12 (September 1856)
- Article
- Deutschland : Wien [Nachricht]
- Date
- 1856-09-01
- Page
- 675 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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sehr große ist, wird nicht Ziffermäßig eonstatirt. Die Soldaten ׳mosaischer Konfession sind an allen hohen jüdischen Feiertagen dienstfrei und dürfen mch den jüdischen Gottesdienst besuchen. Da junge Israeliten, um Ofsiziere zu werden, den Glauben ihrer Vater nicht abzuschwören brauchen, 'so findet man jetzt auch schon in den Militärerziehungs-Jnstituten jüdische Kadetten, die sich zu tüchtigen Offizieren heranbilden. Aus welchem Grund Jit neuester Zeit jüdische Studenten der Medicin'in dem von Kaiser Joseph menschenfreundlichen Andenkens gestifteten ״Josephinum" keine Auf-!ahme finden, ist nicht bekannt, da es doch vorzugsweise Aufgabe dieses Institutes ist, der Armee, tüchtige Aerzte zu liefern, zu welchen die Juden ^as verhältnißmaßig größte Contigent stellen. Bekannt ist, daß der Kaiser oor drei Jahren einen jüdischen Feldwebel vor der׳ Front des Regiments mm Oberstlieutenant beförderte, und für Zetten den eklatanten Be- Ms lieferte, daß militärische Verdienste r Oesterreich unter allen Umfänden die ehrendste Anerkennung finden. ׳ I Berlin, August. Wie das ״C.-B." ho/׳ finden Berathungen darüber Natt, wie man bei den zahlreich vorkommenoen Konversionen vom Indent hum zur christlichen Kirche Gewißheit darüber erlangen könne, Nb der Uebertritt eine Folge wirklicher Bekehrung oder nur ein Mittel zu Mrlangung äußerer Vortheile sey. Ein hiesiger Geistlicher hat eine' Denkffchrist über diesen Gegenstand ausgearbettet und eine Art von Noviciat in morschlag gebracht, während dessen die Convertenden sich einer Prüfung Mes Wandels und ihrer Fortschritte in der Erkenntniß vor der Aufnahme in der christlichen Kirche zu unterziehen hätten. — Rußland. W Von der russisch-polnischen Gränze, 13.August. In deutschen Blättern liest man zwei unbegründete Gerüchte, das eine bezieht sich auf Ms angeblich den Juden in Rußland gestattete Studiren auf allen Uni- Derfitäten und die Erlaubniß, nach erworbenem Doktorgrad zu allen Maatsämtern zugelasscn zu werden. Bekanntlich besteht in Rußland kein Morrecht verleihender Doktorgrad, nur Kandidat, Student erster und zweiter Klasse. Die Staatsämter sind dem Adel unb etwaigen freien christlichen Ständen restrvirt, welche überhaupt studiren dürfen. Das Gesetz aber st alt, welches Juden, die sich taufen lassen und zur orthodor-russischen Kirche übertreten, das Vorrecht, zu studieren, einräumt. In jüngster seit ist jedoch die Rede davon gewesen, bei der in Warschau zu gründenta medizinischen Schule auch ungetan fte Juden zuzulaffen. Sonst. | nichts bekannt geworden, wodurch ihnen ausgedehntere Berechtigung rtheilt worden wäre. (A. Z.) f' Warschau, 3 Sptber. Der Oberpolizcimeister Gorlow hat eine Überordnung gegen die Vorkäuferei von Seiten der Juden erlassen, in A es heißt: ״Wegen den Vermehrung der Schacherer (przekupnik) nament- ^ch der Juden, die außerhalb der Stadt und in den Straßen die.zu I